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Feuerlöscher im Betrieb:
Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

Welcher Typ ist Pflicht? Wie viele brauche ich? Mieten oder kaufen? Wir beantworten alle wichtigen Fragen – klar, praxisnah und ohne Fachchinesisch.

Gesetzliche Pflicht erfüllt
🔧 Wartung inklusive
📦 Versand & Austausch enthalten
📋 DIN EN 3 konform
~600.000Brandereignisse jährlich in Deutschland
2 JahreWartungsintervall nach DIN 14406
ab 33,99 €Jahresmiete inkl. Wartung & Versand
100 %Pflichterfüllung nach ArbStättV

Alle Themen auf einen Blick

Von der gesetzlichen Pflicht bis zur richtigen Auswahl – hier finden Sie jeden Ratgeber.

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Feuerlöscher mieten – Rundum-Sorglos für Ihren Betrieb

Brandschutz-Zentrale bietet das führende Mietmodell für Unternehmen: Jahresmiete ab 33,99 €, Wartung inklusive, automatischer Austausch alle 2 Jahre. Einfach bestellen, geliefert & fertig.

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Feuerlöscher-Mietangebote im Überblick

Alle Preise pro Jahr, inklusive Wartung, geprüfter Lieferung und Austausch alle 2 Jahre.

6 kg Pulver

33,99 €
pro Jahr
  • Brandklassen A, B, C
  • Wartung inklusive
  • Austausch alle 2 J.
  • Versand inkl.
Mieten

6 l Schaum

46,99 €
pro Jahr
  • Brandklassen A, B
  • Fluorfrei (PFAS-frei)
  • Wartung inklusive
  • Versand inkl.
Mieten

2 kg CO2

47,99 €
pro Jahr
  • Brandklasse B
  • Keine Rückstände
  • Ideal für IT / Büro
  • Versand inkl.
Mieten

6 l Fettbrand

65,99 €
pro Jahr
  • Brandklassen A, B, F
  • Pflicht in Küchen
  • Fluorfrei
  • Versand inkl.
Mieten

Alle Preise zzgl. MwSt. | Mindestlaufzeit 12 Monate, monatlich kündbar

Ratgeber nach Branche

Jede Branche hat eigene Anforderungen – hier finden Sie den passenden Ratgeber.

Häufige Fragen zu Feuerlöschern im Betrieb

Die wichtigsten Antworten für Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte.

Sind Feuerlöscher im Betrieb gesetzlich Pflicht?

Ja, unbedingt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, ausreichende und geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Die Anzahl richtet sich nach der Grundfläche, der Nutzungsart und dem Brandrisiko. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen – ganz abgesehen von der Haftung im Schadensfall.

Was kostet ein Feuerlöscher im Mietmodell?

Im Mietmodell von Brandschutz-Zentrale zahlen Sie je nach Typ zwischen 33,99 € und 65,99 € pro Jahr. Darin enthalten sind Lieferung, Wartung und der automatische Austausch alle 2 Jahre. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – keine Terminvereinbarung mit Prüfdienstleistern, keine versteckten Folgekosten.

Im Vergleich: Kaufen Sie einen Feuerlöscher für z. B. 130 €, fallen zusätzlich alle 2 Jahre Wartungskosten von 30–70 € an. Über 10 Jahre gerechnet ist das Mietmodell für die meisten Betriebe mindestens gleichwertig – ohne jeglichen Aufwand.

Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?

Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bei erhöhter Beanspruchung (z. B. Industrie, Werkstatt) kann eine jährliche Prüfung erforderlich sein. Im Mietmodell übernimmt der Anbieter die gesamte Wartungsverantwortung – inklusive des Austausches wenn nötig.

Welcher Feuerlöscher ist für ein Büro geeignet?

Für Büros und Verwaltungsgebäude empfehlen sich vor allem zwei Typen:

  • CO2-Löscher: Ideal für Serverräume und IT-Bereiche – hinterlässt keine Rückstände und beschädigt keine Elektronik.
  • Schaum-Löscher: Für allgemeine Bürobereiche, löscht Brandklassen A (Papier, Holz) und B (Flüssigkeiten) effektiv und hinterlässt deutlich weniger Schaden als Pulver.

Von Pulverlöschern in Büros wird abgeraten – das Löschmittel setzt sich überall ab und macht EDV, Akten und Einrichtung unbrauchbar.

Wie viele Feuerlöscher brauche ich?

Die Grundregel nach ASR A2.2: Pro 200 m² Grundfläche mindestens ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten (LE). Bei erhöhter Brandgefahr (Lager, Werkstatt) erhöht sich die Anforderung. Außerdem gilt: Feuerlöscher dürfen nie weiter als 20 Meter Gehweg voneinander entfernt sein. Mehr Details und eine Berechnungshilfe finden Sie in unserem Ratgeber zur Anzahl.

Ist ein Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht?

Ja. Gemäß § 10 ArbSchG und der DGUV Information 205-023 muss ein Unternehmen mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausbilden lassen – bei Büros mit niedrigem Risiko, mindestens aber eine Person. Bei erhöhtem Risiko empfehlen die Berufsgenossenschaften bis zu 10 %. Die Ausbildung dauert etwa einen halben Tag und kann als offener Kurs oder als Inhouse-Schulung gebucht werden.

Jetzt Brandschutzpflicht erfüllen – einfach und günstig

Mit dem Mietmodell von Brandschutz-Zentrale haben Sie Ihre gesetzliche Pflicht in wenigen Minuten erfüllt – inklusive Wartung und ohne weiteren Aufwand.

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