Ratgeber für Unternehmen & Gewerbetreibende

Feuerlöscher im Betrieb:
Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen

Welcher Typ ist Pflicht? Wie viele brauche ich? Mieten oder kaufen? Wir beantworten alle wichtigen Fragen – klar, praxisnah und ohne Fachchinesisch.

Gesetzliche Pflicht erfüllt
Wartung inklusive
Versand & Austausch enthalten
DIN EN 3 konform
Gloria SD 6F Schaum-Feuerlöscher – 6 Liter, fluorfrei
~600.000Brandereignisse jährlich in Deutschland
2 JahreWartungsintervall nach DIN 14406
ab 33,99 €Jahresmiete inkl. Wartung & Versand
100 %Pflichterfüllung nach ArbStättV

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Alle Themen auf einen Blick

Von der gesetzlichen Pflicht bis zur richtigen Auswahl – hier finden Sie jeden Ratgeber.

Empfohlener Partner

Feuerlöscher mieten – Rundum-Sorglos für Ihren Betrieb

Brandschutz-Zentrale bietet das führende Mietmodell für Unternehmen: Jahresmiete ab 33,99 €, Wartung inklusive, automatischer Austausch alle 2 Jahre. Einfach bestellen, geliefert & fertig.

Feuerlöscher-Mietangebote im Überblick

Alle Preise pro Jahr, inklusive Wartung, geprüfter Lieferung und Austausch alle 2 Jahre.

6 kg Pulver

33,99 €
pro Jahr
  • Brandklassen A, B, C
  • Wartung inklusive
  • Austausch alle 2 J.
  • Versand inkl.
Mieten

6 l Schaum

46,99 €
pro Jahr
  • Brandklassen A, B
  • Fluorfrei (PFAS-frei)
  • Wartung inklusive
  • Versand inkl.
Mieten

2 kg CO₂

47,99 €
pro Jahr
  • Brandklasse B
  • Keine Rückstände
  • Ideal für IT / Büro
  • Versand inkl.
Mieten

6 l Fettbrand

65,99 €
pro Jahr
  • Brandklassen A, B, F
  • Pflicht in Küchen
  • Fluorfrei
  • Versand inkl.
Mieten

Alle Preise zzgl. MwSt. | Mindestlaufzeit 12 Monate, monatlich kündbar

Ratgeber nach Branche

Jede Branche hat eigene Anforderungen – hier finden Sie den passenden Ratgeber.

Häufige Fragen zu Feuerlöschern im Betrieb

Die wichtigsten Antworten für Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte.

Ja, unbedingt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, ausreichende und geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Die Anzahl richtet sich nach der Grundfläche, der Nutzungsart und dem Brandrisiko. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen – ganz abgesehen von der Haftung im Schadensfall.

Im Mietmodell von Brandschutz-Zentrale zahlen Sie je nach Typ zwischen 33,99 € und 65,99 € pro Jahr. Darin enthalten sind Lieferung, Wartung und der automatische Austausch alle 2 Jahre. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – keine Terminvereinbarung mit Prüfdienstleistern, keine versteckten Folgekosten.

Im Vergleich: Kaufen Sie einen Feuerlöscher für z. B. 130 €, fallen zusätzlich alle 2 Jahre Wartungskosten von 30–70 € an. Über 10 Jahre gerechnet ist das Mietmodell für die meisten Betriebe mindestens gleichwertig – ohne jeglichen Aufwand.

Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bei erhöhter Beanspruchung (z. B. Industrie, Werkstatt) kann eine jährliche Prüfung erforderlich sein. Im Mietmodell übernimmt der Anbieter die gesamte Wartungsverantwortung – inklusive des Austausches wenn nötig.

Für Büros und Verwaltungsgebäude empfehlen sich vor allem zwei Typen:

  • CO2-Löscher: Ideal für Serverräume und IT-Bereiche – hinterlässt keine Rückstände und beschädigt keine Elektronik.
  • Schaum-Löscher: Für allgemeine Bürobereiche, löscht Brandklassen A (Papier, Holz) und B (Flüssigkeiten) effektiv und hinterlässt deutlich weniger Schaden als Pulver.

Von Pulverlöschern in Büros wird abgeraten – das Löschmittel setzt sich überall ab und macht EDV, Akten und Einrichtung unbrauchbar.

Maßgeblich ist Tabelle 3 der ASR A2.2, bezogen auf die Grundfläche der Arbeitsstätte (Summe aller Ebenen): bis 50 m² sind es 6 Löschmitteleinheiten (LE), bis 200 m² schon 12 LE, bis 1.000 m² 36 LE, darüber je weitere angefangene 250 m² noch einmal 6 LE. In mehrgeschossigen Gebäuden sind je Geschoss mindestens 6 LE bereitzustellen. Außerdem gilt: Von jeder Stelle dürfen es höchstens 20 Meter tatsächlicher Laufweg bis zum nächstgelegenen Feuerlöscher sein – nicht etwa 20 Meter zwischen zwei Löschern. Mehr Details und eine Berechnungshilfe finden Sie in unserem Ratgeber zur Anzahl.

Ja. § 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Wie viele das sein müssen, ergibt die Gefährdungsbeurteilung; die ASR A2.2 hält in Punkt 7.3 einen Anteil von 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung in der Regel für ausreichend – in kleinen Betrieben mindestens eine Person. Für den Theorieteil nennt die DGUV Information 205-023 mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten plus praktische Übung; längere Kursformate sind Angebote der Anbieter.

Vollständiger Brandschutz: Rauchmelder + Feuerlöscher

Der Feuerlöscher bekämpft ein Feuer aktiv – aber nur wenn jemand rechtzeitig davon weiß. Rauchwarnmelder sind deshalb die unverzichtbare Ergänzung: Sie alarmieren frühzeitig, bevor ein Brand sich unkontrolliert ausbreitet. Welche Melder für Büros, Gewerberäume und Lager in Frage kommen, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und der Gefährdungsbeurteilung ab.

Jetzt Brandschutzpflicht erfüllen – einfach und günstig

Mit dem Mietmodell von Brandschutz-Zentrale haben Sie Ihre gesetzliche Pflicht in wenigen Minuten erfüllt – inklusive Wartung und ohne weiteren Aufwand.

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den Rechts- und Regeltexten selbst. Jede Quelle wurde am 12. September 2026 aufgerufen und an der Stelle gelesen, die die jeweilige Aussage trägt. Seiten von Händlern, Herstellern und anderen Ratgeberportalen verlinken wir hier nicht: Wer Feuerlöscher verkauft, ist keine Quelle für die Rechtslage.

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Alle genannten Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. – Stand: 12.09.2026. Preise ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.