Welcher Typ ist Pflicht? Wie viele brauche ich? Mieten oder kaufen? Wir beantworten alle wichtigen Fragen – klar, praxisnah und ohne Fachchinesisch.
Von der gesetzlichen Pflicht bis zur richtigen Auswahl – hier finden Sie jeden Ratgeber.
Wartung, Prüfung und Austausch inklusive – sorglos ab 33,99 €/Jahr. Das beliebteste Modell für Unternehmen.
EmpfehlungGloria-Markenlöscher in Schaum, Pulver, CO2 und Wasser – sofort lieferbar und einsatzbereit.
Schaum, Pulver, CO2, Wasser oder Fettbrand? Welcher Typ für welche Brandklasse geeignet ist.
Berechnung nach ASR A2.2: Wie viele Feuerlöscher schreibt die Norm für Ihren Betrieb vor?
Alle 2 Jahre Pflichtprüfung – wer prüft, was kostet es, und wie umgeht man den Aufwand komplett?
Pro 20 Mitarbeitern ein ausgebildeter Brandschutzhelfer – Pflicht, Inhalt und Kosten erklärt.
Alle Preise pro Jahr, inklusive Wartung, geprüfter Lieferung und Austausch alle 2 Jahre.
Alle Preise zzgl. MwSt. | Mindestlaufzeit 12 Monate, monatlich kündbar
Jede Branche hat eigene Anforderungen – hier finden Sie den passenden Ratgeber.
Die wichtigsten Antworten für Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte.
Ja, unbedingt. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, ausreichende und geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Die Anzahl richtet sich nach der Grundfläche, der Nutzungsart und dem Brandrisiko. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen – ganz abgesehen von der Haftung im Schadensfall.
Im Mietmodell von Brandschutz-Zentrale zahlen Sie je nach Typ zwischen 33,99 € und 65,99 € pro Jahr. Darin enthalten sind Lieferung, Wartung und der automatische Austausch alle 2 Jahre. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – keine Terminvereinbarung mit Prüfdienstleistern, keine versteckten Folgekosten.
Im Vergleich: Kaufen Sie einen Feuerlöscher für z. B. 130 €, fallen zusätzlich alle 2 Jahre Wartungskosten von 30–70 € an. Über 10 Jahre gerechnet ist das Mietmodell für die meisten Betriebe mindestens gleichwertig – ohne jeglichen Aufwand.
Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bei erhöhter Beanspruchung (z. B. Industrie, Werkstatt) kann eine jährliche Prüfung erforderlich sein. Im Mietmodell übernimmt der Anbieter die gesamte Wartungsverantwortung – inklusive des Austausches wenn nötig.
Für Büros und Verwaltungsgebäude empfehlen sich vor allem zwei Typen:
Von Pulverlöschern in Büros wird abgeraten – das Löschmittel setzt sich überall ab und macht EDV, Akten und Einrichtung unbrauchbar.
Die Grundregel nach ASR A2.2: Pro 200 m² Grundfläche mindestens ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten (LE). Bei erhöhter Brandgefahr (Lager, Werkstatt) erhöht sich die Anforderung. Außerdem gilt: Feuerlöscher dürfen nie weiter als 20 Meter Gehweg voneinander entfernt sein. Mehr Details und eine Berechnungshilfe finden Sie in unserem Ratgeber zur Anzahl.
Ja. Gemäß § 10 ArbSchG und der DGUV Information 205-023 muss ein Unternehmen mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausbilden lassen – bei Büros mit niedrigem Risiko, mindestens aber eine Person. Bei erhöhtem Risiko empfehlen die Berufsgenossenschaften bis zu 10 %. Die Ausbildung dauert etwa einen halben Tag und kann als offener Kurs oder als Inhouse-Schulung gebucht werden.
Mit dem Mietmodell von Brandschutz-Zentrale haben Sie Ihre gesetzliche Pflicht in wenigen Minuten erfüllt – inklusive Wartung und ohne weiteren Aufwand.