Feuerlöscher im Büro: Pflicht, Typ und Aufstellung richtig gemacht

Büros gelten als risikoarm – doch Elektrik, Papiermengen und Büroküchen sorgen jedes Jahr für Brände. Was Arbeitgeber bei Auswahl, Anzahl und Positionierung von Feuerlöschern wissen müssen.

ArbStättV-Pflicht CO2 für IT Schaum für Büroräume

Büros klingen nach einem harmlosen Umfeld – keine offenen Flammen, kein Lager, keine Maschinen. In der Realität zählen Bürogebäude jedoch zu den häufigsten Brandschadenorten. Der Grund: Eine Kombination aus dauerhaft laufender Elektrik (PCs, Drucker, Kopierer, Klimaanlagen), großen Papiermengen und oft vernachlässigter Büroküche schafft ein unterschätztes Brandrisiko. Hinzu kommt: Im Ernstfall entscheiden die ersten zwei Minuten. Wer keinen einsatzbereiten Löscher griffbereit hat, verlässt sich auf die Feuerwehr – und die braucht im Schnitt 8 Minuten.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welcher Löschertyp für welchen Bürobereich geeignet ist, wie Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl berechnen und worauf Sie bei der Aufstellung achten müssen.

Ist ein Feuerlöscher im Büro Pflicht?

Ja, ohne Ausnahme. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" verpflichtet jeden Arbeitgeber, ausreichende und geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Das gilt für jeden Betrieb – unabhängig von der Mitarbeiterzahl oder Betriebsform.

Entscheidend für die konkrete Pflicht ist nicht allein die Mitarbeiterzahl, sondern vor allem die Grundfläche der Arbeitsstätte und das eingestufte Brandrisiko. Die ASR A2.2 unterscheidet zwischen normalem und erhöhtem Brandrisiko. Ein Standard-Büro gilt als normales Brandrisiko. Ein Büro mit Serverraum, Druckerei oder Küche kann bereits in die Kategorie erhöhtes Risiko fallen.

Kurz zusammengefasst: Die Rechtslage
  • Rechtsgrundlage: ArbStättV § 4 Abs. 1 + ASR A2.2
  • Pflicht ab: erster Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte
  • Grundlage für Anzahl: Fläche + Brandrisiko + Löschmitteleinheiten (LE)
  • Kontrolle durch: Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Brandschutzbeauftragter
  • Konsequenz bei Verstoß: Bußgeld, Haftung im Schadensfall, möglicher Versicherungsverlust

Welcher Feuerlöscher für welchen Bürobereich?

Das Büro ist kein homogener Raum. Ein Großraumbüro hat andere Risiken als ein Serverraum oder eine Teeküche. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Löschertyp für welchen Bereich geeignet ist – und warum die falsche Wahl teuer werden kann.

Bürobereich Empfohlener Typ Brandklassen Warum?
Großraumbüro / Einzelbüros Schaumlöscher A, B Geringe Rückstände, geeignet für Papier und Kunststoffe, schont angrenzende Hardware
Serverraum / Rechenzentrum CO2-Löscher B, C (Elektro) Rückstandsfrei, kein Kurzschluss, keine Korrosion – Hardware bleibt intakt
EDV-Bereich / Druckerraum CO2-Löscher B, C (Elektro) Kein Löschmittelschaden an Geräten, schnelle Trocknung nach Einsatz
Büroküche (ohne Fritteuse) Schaumlöscher A, B Geeignet für Fette in kleinen Mengen, universell einsetzbar
Büroküche (mit Fritteuse) Fettbrandlöscher Kl. F A, F Gesetzlich vorgeschrieben bei gewerblichen Frittiergeräten
Lager / Archiv Schaumlöscher A, B Hohe Löschleistung bei Papierbränden, günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis

Unsere Empfehlung für die meisten Büros: Eine Kombination aus einem Schaumlöscher für allgemeine Bürobereiche und einem CO2-Löscher für den IT-Bereich deckt nahezu alle Risiken ab. Wer nur einen Löscher aufstellen kann oder darf, sollte zum Schaumlöscher greifen – er ist für Brandklasse A (Feststoffe wie Papier, Holz) deutlich effektiver als ein Pulverlöscher.

Warum kein Pulverlöscher im Büro?

Der Pulverlöscher ist der günstigste und am weitesten verbreitete Löschertyp – und im Büro trotzdem die schlechteste Wahl. Der Grund liegt im Löschmittel selbst: ABC-Löschpulver ist ein feines, korrosives Pulver, das sich bei der Auslösung als dichte Wolke im Raum verteilt und in jede Ritze, jedes Lüftungsschlitz und jede offene Buchse eindringt.

Warum Pulver im Büro fatal ist:
  • EDV-Totalschaden: Pulver setzt sich in Lüftern, auf Platinen und in Steckverbindungen fest. Selbst ein kurzer Auslösestoß reicht, um Computer, Server und Drucker dauerhaft zu beschädigen.
  • Akten und Unterlagen: Pulver dringt in Ordner, Regale und Papierstapel ein. Unterlagen sind nach einem Pulvereinsatz oft unbrauchbar.
  • Lüftungsanlage: Über Klimaanlagen und Lüftungskanäle verteilt sich das Pulver im gesamten Gebäude. Die Reinigung kann mehrere Tausend Euro kosten.
  • Gesundheit: Das feine Pulver reizt Atemwege und Schleimhäute – das Büro muss nach einem Einsatz vollständig gereinigt und gelüftet werden, bevor wieder gearbeitet werden kann.

Kurzum: Die Reinigung nach einem Pulverlöschereinsatz im Büro kostet in der Regel mehr als der durch den Brand entstandene Sachschaden. Schaum- und CO2-Löscher sind im Büroumfeld immer die bessere Wahl.

Wie viele Feuerlöscher brauche ich für meine Bürogröße?

Die ASR A2.2 legt die Mindestanzahl an Feuerlöschern über sogenannte Löschmitteleinheiten (LE) fest. Für normales Brandrisiko gilt: pro angefangene 200 m² Grundfläche sind 6 LE erforderlich. Ein 6-kg-Schaumlöscher hat 10 LE, ein 6-kg-CO2-Löscher 5 LE. Die folgende Tabelle zeigt konkrete Berechnungsbeispiele:

Bürogröße Benötigte LE Mögliche Ausstattung Hinweis
bis 100 m² 6 LE 1× Schaumlöscher 6 l (10 LE) 1 Löscher reicht aus, gut positionieren
bis 250 m² 12 LE 1× Schaumlöscher + 1× CO2-Löscher CO2 für IT-Bereich, Schaum für Büroräume
bis 500 m² 18 LE 2× Schaumlöscher + 1× CO2-Löscher Verteilung auf Etagen / Flügelenden beachten
bis 1.000 m² 30 LE 3× Schaumlöscher + 1× CO2 + ggf. Fettbrand Serverraum und Küche separat einplanen

Wichtig: Die Berechnungen gelten für normales Brandrisiko. Haben Sie ein Archiv, einen Serverraum oder eine gewerbliche Küche, steigt die Risikoklasse und damit der Bedarf. Im Zweifelsfall gibt Ihnen ein Brandschutzbeauftragter oder der Anbieter Brandschutz-Zentrale eine kostenfreie Einschätzung.

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Aufstellung und Kennzeichnung: Was vorgeschrieben ist

Ein Feuerlöscher erfüllt seine Schutzfunktion nur dann, wenn er im Ernstfall schnell gefunden und ergriffen werden kann. Die ASR A2.2 macht konkrete Vorgaben für die Aufstellung:

  • Sichthöhe: Die Oberkante des Löschergriffs muss in einer Griffhöhe von 80 bis 120 cm montiert sein – gut erreichbar für alle Mitarbeiter.
  • Sichtbarkeit: Der Löscher muss von seinem Aufstellungsort aus gut sichtbar sein. Aufstellung hinter Türen, in abgeschlossenen Schränken oder verdeckt durch Regale ist nicht zulässig.
  • Hinweisschild: An gut sichtbarer Stelle muss das normierte Hinweisschild F001 nach ISO 7010 (weißes Piktogramm „Feuerlöscher" auf rotem Grund) angebracht sein – insbesondere wenn der Löscher nicht direkt eingesehen werden kann.
  • Wandhalterung: Löscher sind immer hängend oder in einer Standkonsole zu befestigen, nie frei stehend auf dem Boden (Kippgefahr, Schäden am Absperrventil).
  • Keine Hindernisse: Der Weg zum Feuerlöscher muss jederzeit frei zugänglich sein. Möbel, Kartons oder abgestellte Gegenstände vor dem Löscher sind zu vermeiden.
  • Maximale Wegstrecke: Laut ASR A2.2 darf der maximale Laufweg zu einem Löscher 20 Meter (normales Brandrisiko) nicht überschreiten. Bei größeren Flächen sind mehrere Löscher erforderlich.

Homeoffice: Brauche ich auch dort einen Feuerlöscher?

Diese Frage bewegt viele Arbeitgeber seit der Zunahme von Homeoffice-Regelungen. Die rechtliche Lage ist eine Grauzone: Die ArbStättV gilt grundsätzlich auch für den häuslichen Arbeitsplatz, wenn dieser dauerhaft als Arbeitsstätte genutzt wird und der Arbeitgeber ihn eingerichtet hat.

In der Praxis fehlt jedoch die Kontrollmöglichkeit – niemand wird in Privatwohnungen prüfen, ob ein Feuerlöscher vorhanden ist. Trotzdem gilt: Wer als Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht und keine Maßnahmen zur Arbeitsstättensicherheit trifft, trägt im Schadensfall ein erhöhtes Haftungsrisiko.

Unsere Empfehlung für Homeoffice: Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen kleinen Haushaltsfeuerlöscher (1–2 kg) zur Verfügung oder erstatten Sie die Anschaffungskosten. Die Kosten sind überschaubar (ca. 20–30 €), das Haftungsrisiko im Schadensfall dagegen erheblich. Für den Privatbereich empfiehlt sich ein kompakter Schaumlöscher oder ein Aerosol-Löscher für Küche und Arbeitszimmer.

Unsere Empfehlung für Büros: Miete schlägt Kauf

Im Büroalltag ist der Feuerlöscher schnell „aus dem Blick". Er hängt an der Wand, und solange nichts brennt, denkt kaum jemand daran. Genau das ist das Problem: In vielen Betrieben ist der Löscher veraltet, die Wartung überfällig, und das Prüfprotokoll fehlt. Eine Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt kann dann teuer werden.

Das Mietmodell von Brandschutz-Zentrale löst dieses Problem automatisch: Alle zwei Jahre erhalten Sie einen frisch gewarteten Ersatzlöscher – ohne Terminaufwand, ohne Sachkundigenbuchung, mit vollständiger Prüfdokumentation.

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Büro-Brandschutz: Alles erledigt?

  • Anzahl der Feuerlöscher nach ASR A2.2 berechnet und umgesetzt
  • Schaumlöscher für allgemeine Bürobereiche vorhanden
  • CO2-Löscher für Serverraum / EDV-Bereich vorhanden
  • Fettbrandlöscher in Büroküche mit Fritteuse vorhanden (falls zutreffend)
  • Kein Pulverlöscher im Bürobereich eingesetzt
  • Alle Löscher in Griffhöhe 80–120 cm montiert
  • Hinweisschild F001 (ISO 7010) angebracht
  • Weg zum Löscher jederzeit frei zugänglich
  • Wartungsprotokoll aktuell (max. 2 Jahre alt)
  • Monatliche Sichtprüfung dokumentiert
  • Mitarbeiter im Umgang mit dem Löscher eingewiesen

Häufige Fragen: Feuerlöscher im Büro

Ja. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.2 verpflichtet jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Auch ein Einzelbüro oder ein Homeoffice mit Mitarbeitern fällt unter diese Pflicht, sobald eine gewisse Fläche und ein entsprechendes Brandrisiko vorliegen.

Für Serverräume und EDV-Bereiche ist ausschließlich ein CO2-Löscher zu empfehlen. Er löscht rückstandsfrei, beschädigt keine elektronischen Geräte und hinterlässt keine korrosiven Rückstände. Pulverlöscher und Schaumlöscher sind in Serverräumen ungeeignet, da sie Hardware beschädigen und enorme Reinigungskosten verursachen können.

Ja, die Montage einer Wandhalterung darf der Betreiber selbst vornehmen. Der Löscher muss in einer Höhe von 80–120 cm (Griffhöhe) befestigt werden, gut sichtbar sein und mit dem genormten Hinweisschild F001 nach ISO 7010 gekennzeichnet werden. Versteckte Anbringung hinter Türen oder in Schränken ist nicht zulässig.

Fehlt ein vorgeschriebener Feuerlöscher, liegt ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung vor. Das kann zu Bußgeldern, im Brandfall zu zivilrechtlicher Haftung und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter können bei Kontrollen Auflagen erteilen und bei wiederholten Verstößen empfindliche Strafen verhängen.

Nach DIN 14406 und der ASR A2.2 muss ein Feuerlöscher alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich ist monatlich eine Sichtprüfung durch den Betreiber (Dichtheit, Druckanzeige, Zugänglichkeit) durchzuführen. Im Mietmodell von Brandschutz-Zentrale ist die Zweijahreswartung bereits im Jahrespreis enthalten – kein separater Beauftragungsaufwand notwendig.

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