Worauf kommt es beim Kauf an?
Wer als Unternehmer Feuerlöscher kauft, trägt eine rechtliche Verantwortung. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die DGUV Information 205-023 sowie die DIN 14096 verpflichten Betreiber, ausreichend Löschgeräte bereitzustellen und betriebsbereit zu halten. Ein Kauf „irgendwo günstig" reicht dabei nicht – die Geräte müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Die vier wichtigsten Kaufkriterien im Überblick:
- CE-Kennzeichnung und DIN EN 3: Jeder in Deutschland rechtlich zulässige Feuerlöscher muss die europäische Norm DIN EN 3 erfüllen und das CE-Zeichen tragen. Diese Norm definiert Prüfverfahren, Kennzeichnungspflichten und Mindestanforderungen an Löschmittelmenge und Leistung.
- Löschmitteleinheiten (LE): Die LE-Zahl ist das entscheidende Maß für die Löschleistung. Nicht das Füllgewicht, sondern die LE bestimmen, wie gut ein Gerät in der Praxis funktioniert. Die ASR A2.2 rechnet nur Löscher mit mindestens 6 LE auf die Grundausstattung an; wie viele LE insgesamt nötig sind, hängt von der Grundfläche ab.
- Brandklassen: Jeder Betrieb hat andere Brandrisiken. Ein Büro benötigt andere Löscher als eine Lackiererei oder eine Küche. Das Gerät muss für die im Betrieb vorhandenen Brandklassen zugelassen sein.
- Löschmittel: Schaum, Wasser, Pulver, CO2 oder Fettbrandlöscher – jedes Löschmittel hat Stärken und Schwächen. Pulver ist vielseitig, hinterlässt aber massive Folgeschäden. Schaum ist bürofreundlicher. CO2 ist unverzichtbar für Elektronik.
Wichtig für Betreiber: Ein Feuerlöscher, der nicht der DIN EN 3 entspricht, gilt im Schadensfall versicherungsrechtlich als nicht vorhanden. Das kann zur vollständigen Haftung des Betreibers führen. Kaufen Sie ausschließlich bei zertifizierten Fachhändlern.
Empfohlene Feuerlöscher im Überblick
Alle nachfolgenden Modelle sind Markengeräte von Gloria, nach DIN EN 3 geprüft und CE-zertifiziert. Brandschutz-Zentrale bietet diese Gloria-Modelle seit Oktober 2026 nicht mehr im Online-Warenkorb an, sondern nur noch auf Anfrage für Geschäftskunden (B2B); Online-Preise gibt es für sie derzeit nicht (Stand 07.10.2026). Für den Online-Kauf nennt der Händler vergleichbare Alternativen, etwa den Schaumlöscher Gloria SD 6 E (73,99 €, Stand 07.10.2026).
Bestseller Büro
Gloria Schaum SD 6F
Preis auf Anfrage
nur für Geschäftskunden auf Anfrage, kein Online-Preis (Stand 07.10.2026)
- Brandklassen A + B
- 6 Liter Schaum (fluorfrei)
- Dauerdrucklöscher mit Manometer
- Löschleistung 21A / 113B
- Ideal: Büro, Lager, Handel
- Rückstandsarm, keine Ätzgefahr
Beim Händler anfragen Preis-Tipp
Gloria Wasser WH 6 EASY
Preis auf Anfrage
nur für Geschäftskunden auf Anfrage, kein Online-Preis (Stand 07.10.2026)
- Brandklasse A
- 6 Liter Wasser
- Aufladedrucklöscher
- Löschleistung 21A
- Ideal: Büro, Schulen, Verwaltung
- Kein Einsatz an Elektronik
Beim Händler anfragen Gloria Wasser WKL 9 PRO
Preis auf Anfrage
nur für Geschäftskunden auf Anfrage, kein Online-Preis (Stand 07.10.2026)
- Brandklasse A
- 9 Liter Wasser
- Aufladedrucklöscher, Profi-Klasse
- Löschleistung 34A
- Ideal: Hallen, Schulen, große Flächen
- Verlängerte Wurfweite durch Sprührohr
Beim Händler anfragen Gloria Pulver PD 12GA
Preis auf Anfrage
nur für Geschäftskunden auf Anfrage, kein Online-Preis (Stand 07.10.2026)
- Brandklassen A + B + C
- 12 kg ABC-Pulver
- Dauerdrucklöscher mit Manometer
- Löschleistung 55A / 233B
- Ideal: Werkstatt, Lager, Kfz
- Starke Löschleistung, Folgeschäden möglich
Beim Händler anfragen Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. – Stand: 12.09.2026. Preise ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Welcher Löscher für welchen Betrieb?
Die Wahl des richtigen Löschmittels hängt direkt vom Brandrisiko in Ihrem Betrieb ab. Die folgende Tabelle gibt einen praxisorientierten Überblick – abgeleitet aus den Vorgaben der DGUV und der ASR A2.2.
| Betriebsart | Empfohlener Typ | Brandklassen | Begründung |
| Büro, Verwaltung | Schaum oder CO2 | A, B | Geringer Rückstand, kein Schaden an Möbeln und Geräten, CO2 für Elektronik-Bereiche |
| Werkstatt, Produktion | Pulver ABC | A, B, C | Hohe Löschleistung bei vielfältigen Brandrisiken, auch für Gase geeignet (Klasse C) |
| Gastronomie, Küche | Fettbrandlöscher | A, B, F | Brandklasse F (Speisefette und -öle) erfordert speziellen Löscher – Pulver würde bei Fettbrand versagen |
| Lager, Logistik | Pulver oder Wasser | A, B (ggf. C) | Große Löschwirkung bei brennbaren Feststoffen; für sehr große Flächen 9-Liter-Gerät wählen |
| Serverraum, EDV | CO2 (Kohlendioxid) | B | Keine Rückstände, elektrisch nicht leitend bis 1.000 V; Hardware bleibt nach dem Einsatz funktionsfähig |
| Kfz-Werkstatt, Tankstelle | Pulver ABC oder Schaum | A, B, C | Kraftstoffe und Betriebsstoffe: Klasse B unbedingt erforderlich, Klasse C für eventuelle Gasleitungen |
| Schule, Kita, öffentl. Gebäude | Wasser oder Schaum | A | Geringe Folgeschäden, ungiftig, sicher bei versehentlicher Auslösung in der Nähe von Personen |
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Zum Shop Was bedeuten die Brandklassen A, B, C, D und F?
Die Europäische Norm EN 2 unterteilt Brände nach dem brennenden Stoff in fünf Klassen. Diese Klassifizierung ist entscheidend für die Auswahl des richtigen Feuerlöschers – ein Löschmittel, das für eine Klasse ungeeignet ist, kann einen Brand der falschen Klasse sogar verschlimmern.
Brandklasse A – Feste Stoffe
Brennbare feste Stoffe organischen Ursprungs, die unter Glutbildung abbrennen.
Beispiele: Holz, Papier, Pappe, Textilien, Stroh, Kohle, Kunststoffe
Geeignete Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC-Pulver
Typische Betriebe: Büros, Lager, Sägewerke, Schreinereien, Druckereien
Wasser ist für Klasse A das effektivste Löschmittel, da es den Glutkern durchdringt und kühlt. Schaumlöscher hinterlassen weniger Folgeschäden. Pulver löscht schnell, hinterlässt aber erhebliche Rückstände.
Brandklasse B – Flüssigkeiten und flüssig werdende Stoffe
Brennbare Flüssigkeiten und flüssig werdende Stoffe (Schmelzpunkt unter 60 °C).
Beispiele: Benzin, Diesel, Heizöl, Lacke, Lösungsmittel, Alkohol, Wachs, Teer, Bitumen
Geeignete Löschmittel: Schaum, Pulver (BC oder ABC), CO2
Typische Betriebe: Kfz-Werkstätten, Lackierereien, Tankstellen, Chemielabore
Wasser ist für Klasse B nicht geeignet – es kann Brennstoff verteilen und zu Fettexplosionen führen. CO2 eignet sich besonders, wenn Folgeschäden minimiert werden sollen.
Brandklasse C – Gase
Brennbare Gase, die entzündet sein müssen.
Beispiele: Methan (Erdgas), Propan, Butan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas
Geeignetes Löschmittel: ABC-Pulver
Typische Betriebe: Gasversorgung, Heizungskeller, Biogasanlagen, Labore
Wichtig: Gasbrände sollen in der Regel nicht gelöscht, sondern durch Absperren der Gaszufuhr kontrolliert werden. Das Löschen ohne Gasabsperrung führt zu Rückzündung und Explosionsgefahr. ABC-Pulver als Sofortmaßnahme bis zum Absperren.
Brandklasse D – Metalle
Brennende Metalle mit teils sehr hohen Verbrennungstemperaturen.
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium, Titan
Geeignetes Löschmittel: Spezialpulver (D-Pulver), Trockensand
Typische Betriebe: Metallverarbeitung, Gießereien, Batterieproduktion (Lithium)
Für Klasse D gibt es keine Universal-Löscher. Standard-Geräte sind hier wirkungslos oder sogar gefährlich. Wasser auf Magnesium- oder Natriumbrand erzeugt Explosionen. Betriebe mit Metallbrand-Risiko benötigen spezielle D-Löscher.
Brandklasse F – Speisefette und -öle
Speisefette und -öle in Fritier- und Kochgeräten. Brandklasse F wurde in die EN 2 aufgenommen, nachdem herkömmliche Löscher bei Fettbränden versagten oder sogar eine Fettexplosion auslösten.
Beispiele: Pflanzenöl, Tierfett in Fritteusen, Heißluftöfen, Wok-Stationen
Geeignetes Löschmittel: Fettbrandlöscher (Klasse-F-Löscher mit spezieller Löschmittelformulierung)
Typische Betriebe: Restaurants, Kantinen, Bäckereien, Großküchen, Catering
Kritischer Hinweis: Ein normaler Schaum- oder Wasserlöscher auf brennendes Fett ausgelöst, kann eine Fettexplosion mit schwerem Flammenwurf verursachen. In der Gastronomie ist ein zugelassener Fettbrandlöscher Pflicht – kein anderes Gerät darf ihn ersetzen.
Löschmitteleinheiten (LE): Warum die Zahl so wichtig ist
Die Löschmitteleinheit (LE) ist die normierte Messgröße für die tatsächliche Löschleistung eines Feuerlöschers. Sie wurde eingeführt, weil das bloße Füllgewicht oder -volumen keine verlässliche Aussage über die Effektivität macht – ein 6-kg-Pulverlöscher kann leistungsstärker sein als ein 9-Liter-Wasserlöscher.
Mindestanforderungen nach ASR A2.2
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 legt in Tabelle 3 fest, wie viele Löschmitteleinheiten vorzuhalten sind. Bezugsgröße ist die Grundfläche der Arbeitsstätte, die Summe aller Ebenen – keine Faustformel, sondern eine Tabelle:
Tabelle 3 der ASR A2.2 (normale Brandgefährdung):
bis 50 m² → 6 LE
bis 100 m² → 9 LE
bis 200 m² → 12 LE
bis 300 m² → 15 LE
bis 400 m² → 18 LE
bis 500 m² → 21 LE
bis 600 m² → 24 LE
bis 700 m² → 27 LE
bis 800 m² → 30 LE
bis 900 m² → 33 LE
bis 1.000 m² → 36 LE
je weitere angefangene 250 m² → + 6 LE
In mehrgeschossigen Gebäuden sind je Geschoss mindestens 6 LE bereitzustellen. Bei erhöhter Brandgefährdung wird der Wert nicht verdoppelt – die ASR A2.2 verlangt stattdessen zusätzliche Maßnahmen nach Punkt 6.2.
LE-Werte nach Löschertyp
Zum Vergleich: Wie viele LE bringt welcher Löschertyp typischerweise?
| Löschertyp | Füllmenge | Löschmitteleinheiten | Einsatzeignung |
| Gloria SD 6F Schaum | 6 Liter | 21A / 113B → 6 LE | A, B |
| Gloria WH 6 EASY Wasser | 6 Liter | 34A → 10 LE | A |
| Gloria WKL 9 PRO Wasser | 9 Liter | 27A → 9 LE | A |
| Gloria PD 12GA Pulver | 12 kg | 55A / 233B → 15 LE | A, B, C |
| Gloria P 12G Pulver | 12 kg | 55A / 233B → 15 LE | A, B, C |
Auf dem Typenschild steht das Löschvermögen als Zahlen-Buchstaben-Kombination; die Umrechnung in LE nimmt Tabelle 2 der ASR A2.2 vor. Die Löschvermögen in der Tabelle oben sind Herstellerangaben, abgerufen von den Produktseiten des Händlers am 12. 09. 2026; die LE-Spalte ist daraus nach Tabelle 2 umgerechnet. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Summe der LE die für Ihre Grundfläche errechnete Zahl erreicht – und zwar getrennt für jede Brandklasse, die bei Ihnen vorkommt.
Praxishinweis: Kaufen Sie nie am Limit. Eine Übererfüllung der LE-Anforderung um 20–30 % ist sinnvoll, denn im Einsatz werden Löscher oft nicht vollständig ausgenutzt, und Verfügbarkeit durch Wartungsausfälle muss eingeplant werden.
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Ein normkonformer Feuerlöscher allein genügt nicht. Für den ordnungsgemäßen Betrieb sind auch Halterung, Schrank und eine rechtskonforme Entsorgung am Ende des Lebenszyklus erforderlich.
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Kaufen oder mieten? Was lohnt sich für Ihren Betrieb mehr?
Der Kauf von Feuerlöschern ist für viele Unternehmen die wirtschaftlichere Langfristentscheidung – vor allem wenn der Betrieb stabil ist und keine häufigen Umzüge oder Sortimentswechsel zu erwarten sind.
Vorteile Kaufen
- Einmaliger Kaufpreis, kein laufender Vertragsaufwand
- Volle Eigentümerschaft, kein Rückgabedruck
- Frei wählbarer Wartungsdienstleister
- Steuerlich abschreibbar (GWG bis 800 € netto)
- Geräte nach 20 Jahren vollständig amortisiert
Wann Mieten sinnvoller ist
- Geringes Eigenkapital / Liquiditätsschonung
- Temporärer Bedarf (Baustellen, Events)
- Wartung und Prüfung im Paket enthalten
- Keine eigene Lagermöglichkeit für Ersatzgeräte
- Sehr hohe Stückzahl mit komplexer Verwaltung
Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung mit konkreten Beispielen finden Sie in unserem Vergleich: Feuerlöscher mieten vs. kaufen – was ist günstiger?
Was nach dem Kauf zu beachten ist
Mit dem Kauf ist die Pflicht des Betreibers nicht erfüllt – sie fängt erst an. Das deutsche Arbeitsschutzrecht und die einschlägigen DGUV-Regeln stellen klare Anforderungen an den laufenden Betrieb.
- 1
Aufstellung und Kennzeichnung Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht zugänglich aufgestellt werden. Die DIN EN ISO 7010 schreibt Beschilderung mit Rettungszeichen F001 vor. Die maximale Laufweite zum nächsten Löscher soll 20 m nicht überschreiten (bei erhöhter Gefährdung weniger).
- 2
Erstprüfung und Inbetriebnahme Neue Geräte müssen vom Betreiber in ein Prüfbuch eingetragen werden. Datum der Inbetriebnahme, Aufstellort und Gerätenummer sind zu dokumentieren. Viele Fachhändler bieten bei Lieferung einen Erstprüfaufkleber an.
- 3
Regelmäßige Prüfung alle 2 Jahre Nach DIN 14406-4 und DGUV Information 205-023 ist alle zwei Jahre eine Sachkundigenprüfung Pflicht. Der Prüfer prüft Druck, Löschmittel, mechanische Teile und Kennzeichnung. Das Ergebnis wird im Prüfbuch und per Prüfplakette am Gerät dokumentiert.
- 4
Innenprüfung alle 10 Jahre Spätestens alle 10 Jahre ist eine Innenprüfung (Druckprüfung) des Druckbehälters gesetzlich vorgeschrieben. Diese umfasst vollständige Entleerung, Inspektion des Behälters und hydraulische Druckprobe. Danach wird das Gerät neu befüllt und wieder in Betrieb genommen.
- 5
Schulung der Mitarbeiter Ein Feuerlöscher nützt nichts, wenn niemand ihn bedienen kann. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Unterweisung. Mindestens eine Person pro Brandabschnitt sollte als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (1 Brandschutzhelfer pro 20 Mitarbeiter ist der empfohlene Richtwert der DGUV).
- 6
Entsorgung am Lebensende Feuerlöscher sind Druckgeräte mit chemischen Füllstoffen und müssen fachgerecht entsorgt werden. Einfaches Wegwerfen ist verboten. Brandschutz-Zentrale bietet zertifizierte Entsorgung ab 13,99 € mit Entsorgungsnachweis.
Tipp: Legen Sie direkt beim Kauf einen Wartungsplan an und erinnern Sie sich über einen Kalender oder Ihr Gebäudemanagementsystem an die nächste Prüfung. Viele Betreiber verpassen den Termin – und haften dann im Brandfall vollständig.
Häufige Fragen beim Kauf von Feuerlöschern
Was muss ich beim Kauf eines Feuerlöschers beachten?▼
Beim Kauf eines Feuerlöschers für den betrieblichen Einsatz sind vier Punkte entscheidend: CE-Kennzeichnung nach DIN EN 3, passende Brandklassen für Ihren Betrieb, ausreichende Löschmitteleinheiten (LE) gemäß ASR A2.2 sowie das richtige Löschmittel (Schaum, Wasser, Pulver oder CO2) passend zu Ihrem Brandrisiko. Kaufen Sie ausschließlich bei zertifizierten Fachhändlern – günstige Angebote ohne Normkonformität sind versicherungsrechtlich wertlos.
Welcher Feuerlöscher eignet sich für Serverräume?▼
Für Serverräume und EDV-Bereiche sind ausschließlich CO2-Löscher geeignet. CO2 ist elektrisch nicht leitend bis 1.000 V (bei 1 m Abstand), hinterlässt keinerlei Rückstände und zerstört keine Hardware. Pulver- und Schaumlöscher würden die gesamte Elektronik irreparabel beschädigen. CO2-Löscher haben jedoch eine begrenzte Löschwirkung und müssen in kleinen Räumen mit Bedacht eingesetzt werden, da CO2 die Atemluft verdrängt.
Wie lange hält ein gekaufter Feuerlöscher?▼
Die technische Lebensdauer beträgt in der Regel 20 Jahre ab Herstellungsdatum. Entscheidend ist die regelmäßige Wartung: Alle zwei Jahre Sachkundigenprüfung nach DIN 14406-4, alle 10 Jahre Innenprüfung. Ohne diese Prüfungen verliert der Löscher seine Betriebserlaubnis – im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz und der Betreiber haftet persönlich.
Was ist der Unterschied zwischen Aufladedrucklöscher und Dauerdrucklöscher?▼
Beim Dauerdrucklöscher steht Treibgas (Stickstoff) dauerhaft unter Druck im Löscherbehälter. Ein Manometer zeigt den aktuellen Druck an – Druckverlust ist sofort erkennbar. Beim Aufladedrucklöscher ist das Treibgas in einer separaten Gaspatrone gespeichert, die erst beim Auslösen freigesetzt wird. Das Löschmittel lagert druckfrei. Beide Bauarten sind nach DIN EN 3 zulässig. Dauerdrucklöscher sind heute häufiger und ermöglichen eine einfache tägliche Sichtkontrolle per Manometer.
Wo kaufe ich Feuerlöscher am günstigsten für Unternehmen?▼
Für Unternehmen empfiehlt sich ein spezialisierter Fachhändler wie Brandschutz-Zentrale. Dort erhalten Sie normkonforme, CE-zertifizierte Geräte mit Garantie, Prüfnachweis und optional Wartungsservice. Baumärkte führen zwar günstigere Geräte, diese erfüllen jedoch häufig nicht die LE-Anforderungen der ASR A2.2 oder fehlen Typenschild-Angaben. Im gewerblichen Kontext ist das ein erhebliches Haftungsrisiko. Mengenrabatte sind bei Fachlieferanten ab ca. 5 Geräten üblich.
Direkt bei Brandschutz-Zentrale kaufen
Normkonforme Feuerlöscher von Gloria und anderen Markenherstellern – CE-zertifiziert, sofort lieferbar und mit optionalem Wartungsservice. Rechnungskauf für Gewerbetreibende möglich.
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den Rechts- und Regeltexten selbst. Jede Quelle wurde am 12. September 2026 aufgerufen und an der Stelle gelesen, die die jeweilige Aussage trägt. Seiten von Händlern, Herstellern und anderen Ratgeberportalen verlinken wir hier nicht: Wer Feuerlöscher verkauft, ist keine Quelle für die Rechtslage.
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365 – Volltext der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- DIN EN 2:2005-01 „Brandklassen“ und DIN EN 3-7:2007-10 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 7“ – Normtexte sind kostenpflichtig und werden hier nur mit Nummer und Ausgabestand zitiert, wiedergegeben nach den Tabellen 1 und 2 der ASR A2.2
- Löschvermögen und Löschmitteleinheiten der einzelnen Geräte: Herstellerangaben von den Produktseiten des Händlers, abgerufen am 12. 09. 2026. Diese Seiten belegen nur die Daten ihrer eigenen Produkte – die Umrechnung in LE richtet sich nach Tabelle 2 der ASR A2.2. Wir verlinken sie hier bewusst nicht.
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