Warum das Mietmodell für Unternehmen Sinn macht
Als Arbeitgeber sind Sie nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der zugehörigen Technischen Regel ASR A2.2 verpflichtet, ausreichend Feuerlöscher bereitzustellen und regelmäßig auf ihre Einsatzbereitschaft prüfen zu lassen. Klingt überschaubar – ist es im Alltag aber selten.
In der Praxis läuft es so: Sie kaufen einen Feuerlöscher, hängen ihn auf und vergessen ihn. Zwei Jahre später erinnert Sie der Prüfer beim nächsten Rundgang daran, dass eine Wartung überfällig ist. Sie beauftragen einen Sachkundigen, der einen Termin vereinbart, anreist, prüft, ggf. Teile tauscht und eine Rechnung schickt. Für einen 6-kg-Pulverlöscher kostet eine solche Wartung leicht zwischen 20 und 40 Euro – zuzüglich Anfahrt und Verwaltungsaufwand.
Multiplizieren Sie das mit zehn Feuerlöschern an drei Standorten, und der vermeintlich günstige Einmalkauf wird schnell zur teuren Daueraufgabe. Genau hier greift das Mietmodell von Brandschutz-Zentrale: Sie zahlen eine feste Jahrespauschale, die alle Kosten für Gerät, Wartung, Prüfung und Austausch abdeckt. Kein Terminaufwand, keine Überraschungsrechnung, keine Compliance-Lücke.
- Kauf: ~45 € Gerät + 2× Wartung à ~30 € = ca. 105 € in 5 Jahren
- Miete Pulverlöscher: 5 × 33,99 € = ca. 170 € in 5 Jahren – dafür null Eigenaufwand
- Miete Schaumlöscher: 5 × 46,99 € = ca. 235 € in 5 Jahren – mit vollständigem Service
Die Miete ist teurer als der reine Materialpreis – aber günstiger, wenn Sie Ihren Stundensatz, den Verwaltungsaufwand und das Risiko nicht-konformer Prüfungen einrechnen.
Was ist im Mietpreis enthalten?
Das Mietmodell von Brandschutz-Zentrale ist bewusst als All-inclusive-Paket konzipiert. Sie bezahlen eine Jahrespauschale und erhalten dafür:
- Lieferung frei Haus: Der Feuerlöscher kommt geprüft und einsatzbereit direkt zu Ihnen – keine Abholung, kein Aufwand.
- Geprüftes Markengerät: Alle Geräte entsprechen den geltenden Normen (EN 3, DIN 14406) und tragen das CE-Kennzeichen.
- Regelmäßige Wartung alle 2 Jahre: Nach Ablauf der zweijährigen Mietperiode erhalten Sie automatisch einen frisch gewarteten Austauschfeuerlöscher – ohne separaten Termin mit einem Sachkundigen.
- Komplette Prüfdokumentation: Jeder Löscher wird mit aktuellem Wartungsprotokoll geliefert. Bei einer behördlichen Kontrolle oder dem Besuch des Brandschutzbeauftragten haben Sie alle Nachweise sofort parat.
- Portofreie Rücksendung: Das Rücksendepaket für das Altgerät liegt beim Austausch bei. Sie zahlen keinen Cent für Entsorgung oder Versand.
- Umweltgerechte Entsorgung: Brandschutz-Zentrale übernimmt die fachgerechte Entsorgung der ausgetauschten Feuerlöscher nach geltenden Umweltvorschriften.
- Kundenservice & Beratung: Fragen zum richtigen Standort, zum Bedarf oder zu behördlichen Anforderungen beantwortet das Fachpersonal telefonisch und per E-Mail.
Was nicht enthalten ist: die monatliche Sichtprüfung durch Ihre Mitarbeiter (ist ohnehin gesetzliche Betreiberpflicht und dauert ca. 30 Sekunden) sowie die Ausstattung mit Wandhalterung – ein einfacher Halter ist jedoch günstig erhältlich.
Die Mietangebote im Überblick
Brandschutz-Zentrale bietet vier Mietmodelle für die häufigsten Einsatzbereiche an. Alle Preise verstehen sich als Jahresmiete pro Gerät, inklusive aller oben genannten Leistungen:
- Brandklassen A, B, C
- Löschmittel: ABC-Pulver
- Ideal für: Lager, Werkstatt, Kfz
- Wartung alle 2 Jahre inklusive
- Brandklassen A, B
- Löschmittel: Schaum (fluorfrei)
- Ideal für: Büro, Praxis, Handel
- Kein Rückstand auf Elektronik
- Brandklassen B, C (Elektro)
- Löschmittel: CO2, rückstandsfrei
- Ideal für: EDV, Serverraum
- Keine Reinigungskosten nach Einsatz
- Brandklassen A, F
- Löschmittel: Nasschemie, fluorfrei
- Pflicht in Gastronomie/Küche
- Verhindert Fettexplosionen sicher
So funktioniert das Mietmodell – Schritt für Schritt
Der gesamte Prozess ist so einfach wie möglich gehalten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können:
-
1
Online bestellen
Wählen Sie auf brandschutz-zentrale.de den passenden Löschertyp und die gewünschte Anzahl aus. Mietbeginn und Rechnungsadresse werden im Bestellprozess erfasst. Kein Papierkram, kein Außendiensttermin. -
2
Lieferung frei Haus
Innerhalb weniger Werktage erhalten Sie die Feuerlöscher geprüft und einsatzbereit per Paketdienst. Im Lieferumfang sind das aktuelle Prüfprotokoll sowie eine kurze Montageanleitung enthalten. -
3
Aufhängen und fertig
Hängen Sie den Löscher gut sichtbar und zugänglich an einem geeigneten Standort auf (Wandhalterung, Türnähe, Fluchtwegbereich). Die Anleitung erklärt optimale Montagehöhen nach ASR A2.2. -
4
Automatische Prüfung und Austausch
Nach zwei Jahren erhalten Sie ohne weitere Aktion von Ihrer Seite einen frisch gewarteten Austauscher zugeschickt. Das Gerät kommt mit neuem Prüfprotokoll – Ihre Prüfpflicht ist damit erfüllt. -
5
Altes Gerät kostenlos zurücksenden
Legen Sie das alte Gerät in das beiliegende Rücksendepaket und geben Sie es beim nächsten Paketdienstmitarbeiter ab. Porto und Entsorgung übernimmt Brandschutz-Zentrale vollständig.
Für wen lohnt sich das Mietmodell besonders?
Das Mietmodell ist nicht für jeden Betrieb die günstigste Option – aber für viele Unternehmenstypen klar die bequemste und oft auch kostengünstigste Lösung, sobald versteckte Kosten eingerechnet werden:
- Kleine Betriebe und Einzelunternehmer ohne eigene Haustechnik: Wer keinen Hausmeister oder Sicherheitsbeauftragten mit Erfahrung im Brandschutz hat, ist auf externe Wartungsdienstleister angewiesen. Die Miete macht diesen Aufwand komplett überflüssig.
- Büros, Kanzleien und Arztpraxen: Niedrige Brandlast, wenig Personal – hier ist ein unkompliziertes Rundum-sorglos-Paket ideal. Kein Mitarbeiter muss sich um Prüftermine kümmern.
- Gastronomie und Hotellerie: Hier ist der Fettbrandlöscher (Klasse F) gesetzlich Pflicht. Das Mietmodell stellt sicher, dass genau das richtige, geprüfte Gerät bereitsteht – und bei behördlichen Kontrollen alle Papiere stimmen.
- Firmen mit mehreren Standorten: Anstatt für jeden Standort eigene Wartungsverträge mit lokalen Dienstleistern zu koordinieren, gibt es eine zentrale Abrechnung und einheitliche Prüfzyklen über Brandschutz-Zentrale.
- Wer keinen Extratermin für Wartung einplanen möchte: Die Koordination eines Wartungstermins kostet Zeit und Nerven. Das Mietmodell eliminiert diesen Aufwand vollständig.
- Start-ups und Neugründungen: Wer gerade erst einen Betrieb eröffnet, hat genug andere Baustellen. Das Mietmodell deckt die Brandschutzpflicht sofort und unkompliziert ab.
- Betriebe mit Mietflächen: In gemieteten Gewerbeflächen ist es sinnvoll, keine dauerhaften Investitionen in Feuerlöscher zu tätigen. Die Miete passt sich flexibel an Standortwechsel an.
Mietmodell vs. Kauf: Ein ehrlicher Vergleich
Die Frage „Mieten oder kaufen?" lässt sich nicht pauschal beantworten. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können:
| Kriterium | Miete (Brandschutz-Zentrale) | Kauf (eigenes Gerät) |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 0 € – nur laufende Jahresmiete | 25–80 € je nach Löschertyp und Qualität |
| Wartungsaufwand | Keiner – alles inklusive, automatischer Austausch | Sachkundigen beauftragen, Termin koordinieren, Rechnung prüfen |
| Wartungskosten alle 2 Jahre | Im Mietpreis enthalten | 20–45 € pro Gerät, zzgl. Anfahrt und Nebenkosten |
| Prüfdokumentation | Immer aktuell, wird automatisch mitgeliefert | Eigenverantwortung, Aufbewahrungspflicht |
| Flexibilität bei Standortwechsel | Hoch – kündbar, Gerät wird zurückgegeben | Gering – Gerät muss mitgenommen oder entsorgt werden |
| Steuerliche Behandlung | Sofort als Betriebsausgabe absetzbar | Aktivierungspflicht bei höheren Beträgen möglich |
| Gesamtkosten 5 Jahre (1× 6kg Pulver) | ca. 170 € – inklusive aller Leistungen | ca. 95–145 € – ohne eigene Zeitkosten eingerechnet |
| Rechtliche Sicherheit | Vollständig durch Vermieter abgedeckt | Eigenverantwortung für Einhaltung aller Prüffristen |
Rechtliche Grundlage: Warum jedes Unternehmen Feuerlöscher braucht
Die Bereitstellung von Feuerlöschern ist in Deutschland keine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzliche Pflicht. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit vermieden werden. Anhang Nr. 2.3 regelt explizit Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen.
Technische Regel ASR A2.2
Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen: Anzahl und Art der Feuerlöscher richten sich nach Brandgefährdung und Fläche. Die Grundausstattung beträgt eine Löscheinheit (LE) pro 200 m², bei erhöhter Gefahr entsprechend mehr.
Prüfpflicht nach DIN 14406
Tragbare Feuerlöscher müssen laut DIN 14406-4 mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Versäumnisse können bei einem Schadenfall zur Ablehnung von Versicherungsleistungen führen.
Bußgelder und Haftungsrisiken
Verstöße gegen die ArbStättV können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro belegt werden. Bei einem Brand ohne nachweislich geprüfte Feuerlöscher drohen zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche und Probleme mit der Betriebshaftpflicht.
Kurz gesagt: Kein Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt oder Kunden empfängt, kommt an der Bereitstellung und regelmäßigen Prüfung von Feuerlöschern vorbei. Das Mietmodell ist der einfachste Weg, dieser Pflicht dauerhaft und nachweisbar nachzukommen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Feuerlöscher-Wartung: Pflichten für Unternehmen.
Häufige Fragen zum Feuerlöscher-Mieten
Im folgenden Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen, die Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte zum Mietmodell stellen.