Brandschutzhelfer-Ausbildung: Pflicht, Inhalt und Kosten für Unternehmen

Mindestens 5 % Ihrer Belegschaft müssen ausgebildete Brandschutzhelfer sein – gesetzliche Pflicht nach § 10 ArbSchG. Wir erklären, was dazugehört und wie Sie die Schulung einfach buchen.

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Feuerlöscher kaufen oder mieten ist das eine – aber ein Feuerlöscher nützt nur dann etwas, wenn auch jemand im Betrieb weiß, wie man ihn richtig einsetzt. Genau hier kommt die Brandschutzhelfer-Ausbildung ins Spiel. Sie ist nicht optional, sondern für praktisch jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Wer die Ausbildungspflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch Haftungsansprüche – und vor allem: unnötige Verluste an Leben und Sachgütern, weil ein Brandherd in der Entstehungsphase hätte gelöscht werden können.

Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung wirklich Pflicht?

Ja, eindeutig. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 10 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe und des Brandschutzes übernehmen. Konkretisiert wird dies durch die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Rechtliche Grundlagen im Überblick
  • § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen: Der Arbeitgeber hat Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen
  • ASR A2.2 Punkt 7.3 – Brandschutzhelfer (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365)
  • § 6 ArbStättV – Unterweisung der Beschäftigten
  • DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung (Februar 2014, aktualisierte Fassung November 2019)
  • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt in Punkt 7.3 5 % der Beschäftigten als ausgebildete Brandschutzhelfer. Für höhere Gefährdungen nennt die Regel keine zweite Prozentzahl. Die DGUV Information 205-023 schreibt lediglich, je nach Art des Unternehmens, Brandgefährdung, Wertekonzentration und Zahl der anwesenden Personen könne „eine deutlich höhere Ausbildungsquote“ sinnvoll sein – etwa bei schwer evakuierbaren Personengruppen in Pflegeheimen, Schulen oder Einkaufszentren. Die vielerorts zitierten „10 %“ stehen weder in der ASR A2.2 noch in der DGUV Information; die folgende Spalte ist deshalb als redaktionelle Orientierung gekennzeichnet, nicht als Vorgabe.

Anzahl MitarbeiterMindestanzahl Brandschutzhelfer (5%)Redaktionelle Orientierung bei erhöhtem Risiko
1–5 Mitarbeiter1 Person1–2 Personen
6–20 Mitarbeiter1 Person2 Personen
21–50 Mitarbeiter2–3 Personen3–5 Personen
51–100 Mitarbeiter3–5 Personen5–10 Personen
Über 100 Mitarbeiter5+ Personen10+ Personen
Wichtig: Urlaubsvertretung und Schichtbetrieb

Die Mindestanzahl muss während der gesamten Betriebszeit erfüllt sein – auch im Urlaub, bei Krankheit und im Schichtbetrieb. Kalkulieren Sie daher großzügig und schulen Sie mehr Personen als das gesetzliche Minimum.

Was wird in der Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt?

Die Ausbildung nach DGUV 205-023 gliedert sich in einen Theorieteil und eine praktische Übung. Inhalte:

  • Grundlagen der Verbrennung und Brandklassen (A, B, C, D, F)
  • Ursachen von Bränden und Brandschutzmaßnahmen im Betrieb
  • Überblick über Löschmittel und Löschverfahren
  • Aufbau und Funktion von Feuerlöschern
  • Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher – praktische Löschübung am echten Feuer
  • Alarmierungswege und Verhalten im Brandfall
  • Evakuierungsmaßnahmen und Menschenrettung
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Besondere Gefahren im eigenen Betrieb

Die Löschübung mit dem echten Feuerlöscher ist ein zentrales Element – nur wer das Gerät einmal in der Hand hatte und eine Löschaufgabe erfolgreich absolviert hat, handelt im Ernstfall ruhig und sicher.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Der Theorieteil umfasst nach DGUV Information 205-023 mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also rund 90 Minuten. Hinzu kommt die praktische Übung; dafür hält die DGUV 5 bis 10 Minuten je Teilnehmenden für ausreichend, die Gesamtdauer hängt also an der Gruppengröße. Dass Präsenzschulungen in der Praxis oft einen halben Arbeitstag dauern, ist eine Entscheidung der Anbieter – die Mindestdauer der DGUV liegt deutlich darunter. Online-Theorieteile können vorab absolviert werden.

Offener Kurs oder Inhouse-Schulung?

Es gibt zwei Wege, die Ausbildungspflicht zu erfüllen:

Offener Kurs

Teilnehmer aus verschiedenen Betrieben lernen gemeinsam an einem festen Veranstaltungsort. Günstig pro Person, feste Termine, keine Mindestgruppe.

  • Ab ca. 95–150 € / Person
  • Ideal für 1–3 Teilnehmer
  • Feste Termine buchbar
  • Auch Online-Theorie möglich
Kurs buchen →

Inhouse-Schulung

Der Trainer kommt direkt in Ihren Betrieb. Schulung wird auf Ihre spezifischen Gegebenheiten und Brandrisiken zugeschnitten.

  • Ab ca. 300 € für die Gruppe
  • Ideal ab 5+ Teilnehmern
  • Flexible Terminwahl
  • Betriebsspezifische Inhalte
Anfragen →
Empfehlung

Brandschutzhelfer-Ausbildung bei Brandschutz-Zentrale buchen

Offene Kurse ab 55 € (nur Theorie) bis 149,99 € (Voll-Ausbildung) – auch ohne Praxis buchbar wenn bereits vorhanden. Kombi-Schulung Brandschutz + Erste Hilfe für das gesamte Team ab 2.299 €.

Die verfügbaren Schulungsmodule im Detail

SchulungsmodulInhaltPreis
Vollausbildung (Theorie + Praxis)Theorie + praktische Löschübung, Teilnahmezertifikat149,99 €/Person
Ohne Theorie (Praxis bereits absolviert)Nur praktische Übung94,99 €/Person
Nur Theorie (Online oder Präsenz)Theoretischer Teil, ohne Praxis55,00 €/Person
Kombi: Brandschutz + Erste HilfeVollständige Brandschutzhelfer + Erste-Hilfe-Kurs für Ihr Unternehmen2.299,99 € (Gruppe)

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Eine gesetzlich festgelegte Wiederholungsfrist gibt es nicht explizit, aber die DGUV 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle 3–5 Jahre. Außerdem gilt: Wenn sich betriebliche Gegebenheiten wesentlich ändern (Umzug, neue Risiken, neue Mitarbeiter in Schlüsselpositionen), sollte die Schulung zeitnah wiederholt werden.

Praktisch: Viele Betriebe koppeln die Wiederholung an den Wartungsturnus der Feuerlöscher – alle 2 Jahre eine Schulungsauffrischung macht Sinn, weil dabei auch neue Löschertypen oder geänderte Fluchtwege besprochen werden können.

Was muss dokumentiert werden?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer zu dokumentieren und nachzuweisen. Halten Sie folgendes fest:

  • Name und Funktion jedes Brandschutzhelfers
  • Datum und Inhalt der Schulung
  • Name des Schulungsanbieters / Trainers
  • Teilnahmezertifikate aller Teilnehmer
  • Datum der nächsten geplanten Wiederholungsschulung

Diese Unterlagen sollten Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren und bei Betriebsbegehungen durch die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft vorlegen können.

Was droht bei fehlender Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Wer die Ausbildungspflicht ignoriert, muss mit mehreren Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder: Verstöße gegen § 10 ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 25 ArbSchG).
  • Haftung: Kommt es zu einem Brandschaden und es wird festgestellt, dass keine ausgebildeten Brandschutzhelfer vorhanden waren, haftet der Arbeitgeber möglicherweise für Personen- und Sachschäden.
  • Versicherungsrisiko: Manche Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherungen können Leistungen kürzen, wenn nachweislich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.

Brandschutzhelfer-Ausbildung: Schritt für Schritt

  1. 1
    Bedarf ermitteln
    Zählen Sie Ihre Mitarbeiter und berechnen Sie die Mindestanzahl (5 % der Belegschaft).
  2. 2
    Personen benennen
    Bestimmen Sie geeignete Mitarbeiter – idealerweise eine pro Abteilung oder Etage, plus Vertretungen.
  3. 3
    Schulungsformat wählen
    Offener Kurs für wenige Personen, Inhouse-Schulung ab ca. 5 Teilnehmern sinnvoll.
  4. 4
    Kurs buchen
    Über Brandschutz-Zentrale online buchbar – Termine, Formate und Preise direkt im Shop.
  5. 5
    Dokumentieren
    Teilnahmezertifikate aufbewahren, Termin für Wiederholung notieren.
  6. 6
    Regelmäßig wiederholen
    Alle 3–5 Jahre Auffrischungsschulung – Berufsgenossenschaft informieren falls gewünscht.
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Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den Rechts- und Regeltexten selbst. Jede Quelle wurde am 12. September 2026 aufgerufen und an der Stelle gelesen, die die jeweilige Aussage trägt. Seiten von Händlern, Herstellern und anderen Ratgeberportalen verlinken wir hier nicht: Wer Feuerlöscher verkauft, ist keine Quelle für die Rechtslage.

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Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Unternehmen haben? ▼

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A2.2 hält in Punkt 7.3 einen Anteil von 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung „in der Regel“ für ausreichend. Für höhere Gefährdungen nennen weder die ASR A2.2 noch die DGUV Information 205-023 eine zweite Prozentzahl – die verbreiteten „10 %“ stehen in keinem der beiden Texte. Die DGUV schreibt stattdessen, je nach Art des Unternehmens, Brandgefährdung, Wertekonzentration und Zahl der anwesenden Personen könne „eine deutlich höhere Ausbildungsquote“ sinnvoll sein. Zu berücksichtigen sind außerdem Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel – 5 % auf dem Papier nützen nichts, wenn an einem Tag niemand davon anwesend ist.

Was lernt man in der Brandschutzhelfer-Ausbildung? ▼

Die Ausbildung umfasst: Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen und Löschmittel, richtiger Umgang mit Feuerlöschern (praktische Übung am echten Feuer), Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Evakuierung sowie Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.

Wie lange dauert die Brandschutzhelfer-Ausbildung? ▼

Die DGUV Information 205-023 nennt für den Theorieteil mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also rund 90 Minuten. Die Dauer des Praxisteils hängt von der Gruppengröße ab; die DGUV hält 5 bis 10 Minuten Übungszeit pro Teilnehmenden für ausreichend. Viele Anbieter setzen dennoch einen halben Arbeitstag an – das ist ihr Kursformat, nicht die Vorgabe der DGUV.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden? ▼

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen; die ASR A2.2 nennt für die Unterweisung mit Übung bei normaler Brandgefährdung 2 bis 5 Jahre. Das Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei Betriebsänderungen, hoher Fluktuation oder neuen Risiken sollte früher wiederholt werden. Neu eingestellte Mitarbeiter in Brandschutzhelfer-Funktionen müssen zeitnah geschult werden.

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Schulung? ▼

Offene Kurse kosten je nach Modul ab 55 € (nur Theorie) bis ca. 150 € (Vollausbildung) pro Person. Inhouse-Schulungen für das gesamte Team starten ab ca. 300–400 €. Die Kombi-Schulung Brandschutz + Erste Hilfe kostet ca. 2.300 € für die Gruppe.

Müssen Brandschutzhelfer eine Prüfung ablegen? ▼

Nein. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung. Die Teilnahme wird mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt, das als Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherungen ausreicht.

Was gehört zur Brandschutz-Grundausstattung eines Betriebs? ▼

Neben ausgebildeten Brandschutzhelfern umfasst die gesetzliche Grundausstattung mindestens:

  • Feuerlöscher in ausreichender Anzahl nach ASR A2.2 (Tabelle 3, bezogen auf die Grundfläche aller Ebenen)
  • Branderkennung und Alarmierung: Nach ASR A2.2 Punkt 5.1 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte im Brandfall unverzüglich gewarnt werden können – ob dafür Brandmelder nötig sind, ergibt die Gefährdungsbeurteilung
  • Gekennzeichnete Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
  • Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter mindestens einmal jährlich

Feuerlöscher und Rauchmelder ergänzen sich: Der Rauchmelder warnt frühzeitig, der Feuerlöscher ermöglicht erste Löschmaßnahmen. Beides zusammen schützt Personen und Sachwerte effektiv.

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