Feuerlöscher kaufen oder mieten ist das eine – aber ein Feuerlöscher nützt nur dann etwas, wenn auch jemand im Betrieb weiß, wie man ihn richtig einsetzt. Genau hier kommt die Brandschutzhelfer-Ausbildung ins Spiel. Sie ist nicht optional, sondern für praktisch jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Wer die Ausbildungspflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch Haftungsansprüche – und vor allem: unnötige Verluste an Leben und Sachgütern, weil ein Brandherd in der Entstehungsphase hätte gelöscht werden können.
Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung wirklich Pflicht?
Ja, eindeutig. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 10 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe und des Brandschutzes übernehmen. Konkretisiert wird dies durch die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
- § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 22 ArbStättV – Fluchtwege und Sammelstellen
- DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer (2014)
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt mindestens 5 % der Beschäftigten als ausgebildete Brandschutzhelfer. Bei Gebäuden und Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung oder schwer evakuierbaren Personengruppen (z. B. Pflegeheime, Schulen, Einkaufszentren) kann die Quote auf bis zu 10 % steigen.
| Anzahl Mitarbeiter | Mindestanzahl Brandschutzhelfer (5%) | Empfehlung bei erhöhtem Risiko |
|---|---|---|
| 1–5 Mitarbeiter | 1 Person | 1–2 Personen |
| 6–20 Mitarbeiter | 1 Person | 2 Personen |
| 21–50 Mitarbeiter | 2–3 Personen | 3–5 Personen |
| 51–100 Mitarbeiter | 3–5 Personen | 5–10 Personen |
| Über 100 Mitarbeiter | 5+ Personen | 10+ Personen |
Die Mindestanzahl muss während der gesamten Betriebszeit erfüllt sein – auch im Urlaub, bei Krankheit und im Schichtbetrieb. Kalkulieren Sie daher großzügig und schulen Sie mehr Personen als das gesetzliche Minimum.
Was wird in der Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt?
Die Ausbildung nach DGUV 205-023 gliedert sich in einen Theorieteil und eine praktische Übung. Inhalte:
- Grundlagen der Verbrennung und Brandklassen (A, B, C, D, F)
- Ursachen von Bränden und Brandschutzmaßnahmen im Betrieb
- Überblick über Löschmittel und Löschverfahren
- Aufbau und Funktion von Feuerlöschern
- Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher – praktische Löschübung am echten Feuer
- Alarmierungswege und Verhalten im Brandfall
- Evakuierungsmaßnahmen und Menschenrettung
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Besondere Gefahren im eigenen Betrieb
Die Löschübung mit dem echten Feuerlöscher ist ein zentrales Element – nur wer das Gerät einmal in der Hand hatte und eine Löschaufgabe erfolgreich absolviert hat, handelt im Ernstfall ruhig und sicher.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Der Theorieteil umfasst nach DGUV 205-023 mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also ca. 3 Stunden. Hinzu kommt die praktische Übungseinheit. In der Praxis dauern Präsenzschulungen meist einen halben Arbeitstag (3–4 Stunden), Online-Theorieteile können vorab absolviert werden.
Offener Kurs oder Inhouse-Schulung?
Es gibt zwei Wege, die Ausbildungspflicht zu erfüllen:
🏫 Offener Kurs
Teilnehmer aus verschiedenen Betrieben lernen gemeinsam an einem festen Veranstaltungsort. Günstig pro Person, feste Termine, keine Mindestgruppe.
- Ab ca. 95–150 € / Person
- Ideal für 1–3 Teilnehmer
- Feste Termine buchbar
- Auch Online-Theorie möglich
🏢 Inhouse-Schulung
Der Trainer kommt direkt in Ihren Betrieb. Schulung wird auf Ihre spezifischen Gegebenheiten und Brandrisiken zugeschnitten.
- Ab ca. 300 € für die Gruppe
- Ideal ab 5+ Teilnehmern
- Flexible Terminwahl
- Betriebsspezifische Inhalte
Die verfügbaren Schulungsmodule im Detail
| Schulungsmodul | Inhalt | Preis |
|---|---|---|
| Vollausbildung (Theorie + Praxis) | Theorie + praktische Löschübung, Teilnahmezertifikat | 149,99 €/Person |
| Ohne Theorie (Praxis bereits absolviert) | Nur praktische Übung | 94,99 €/Person |
| Nur Theorie (Online oder Präsenz) | Theoretischer Teil, ohne Praxis | 55,00 €/Person |
| Kombi: Brandschutz + Erste Hilfe | Vollständige Brandschutzhelfer + Erste-Hilfe-Kurs für Ihr Unternehmen | 2.299,99 € (Gruppe) |
Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?
Eine gesetzlich festgelegte Wiederholungsfrist gibt es nicht explizit, aber die DGUV 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle 3–5 Jahre. Außerdem gilt: Wenn sich betriebliche Gegebenheiten wesentlich ändern (Umzug, neue Risiken, neue Mitarbeiter in Schlüsselpositionen), sollte die Schulung zeitnah wiederholt werden.
Praktisch: Viele Betriebe koppeln die Wiederholung an den Wartungsturnus der Feuerlöscher – alle 2 Jahre eine Schulungsauffrischung macht Sinn, weil dabei auch neue Löschertypen oder geänderte Fluchtwege besprochen werden können.
Was muss dokumentiert werden?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer zu dokumentieren und nachzuweisen. Halten Sie folgendes fest:
- Name und Funktion jedes Brandschutzhelfers
- Datum und Inhalt der Schulung
- Name des Schulungsanbieters / Trainers
- Teilnahmezertifikate aller Teilnehmer
- Datum der nächsten geplanten Wiederholungsschulung
Diese Unterlagen sollten Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren und bei Betriebsbegehungen durch die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft vorlegen können.
Was droht bei fehlender Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Wer die Ausbildungspflicht ignoriert, muss mit mehreren Konsequenzen rechnen:
- Bußgelder: Verstöße gegen § 10 ArbSchG können mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 25 ArbSchG).
- Haftung: Kommt es zu einem Brandschaden und es wird festgestellt, dass keine ausgebildeten Brandschutzhelfer vorhanden waren, haftet der Arbeitgeber möglicherweise für Personen- und Sachschäden.
- Versicherungsrisiko: Manche Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherungen können Leistungen kürzen, wenn nachweislich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
Brandschutzhelfer-Ausbildung: Schritt für Schritt
- 1Bedarf ermitteln
Zählen Sie Ihre Mitarbeiter und berechnen Sie die Mindestanzahl (5 % der Belegschaft). - 2Personen benennen
Bestimmen Sie geeignete Mitarbeiter – idealerweise eine pro Abteilung oder Etage, plus Vertretungen. - 3Schulungsformat wählen
Offener Kurs für wenige Personen, Inhouse-Schulung ab ca. 5 Teilnehmern sinnvoll. - 4Kurs buchen
Über Brandschutz-Zentrale online buchbar – Termine, Formate und Preise direkt im Shop. - 5Dokumentieren
Teilnahmezertifikate aufbewahren, Termin für Wiederholung notieren. - 6Regelmäßig wiederholen
Alle 3–5 Jahre Auffrischungsschulung – Berufsgenossenschaft informieren falls gewünscht.