In keiner anderen Branche ist das Brandrisiko so unmittelbar wie in der Gastronomie: heiße Öle und Fette, offene Flammen, hohe Temperaturen und oft hektischer Betrieb in beengten Küchen. Fettbrände entstehen schnell – und sie sind anders als alle anderen Brände. Wer hier mit dem falschen Löschmittel reagiert, verwandelt einen kontrollierbaren Küchenbrand in eine lebensgefährliche Explosion.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Feuerlöscher in der Gastronomie gesetzlich vorgeschrieben sind, wie ein Fettbrandlöscher funktioniert und was bei einer behördlichen Begehung geprüft wird.
ACHTUNG: Niemals Wasser auf einen Fettbrand!
Lebensgefahr: Wasser auf brennendes Fett kann tödlich enden Wenn Wasser – oder jedes wasserhaltige Löschmittel (normaler Schaum, Pulver mit Wasserzusatz) – auf brennendes Speiseöl oder -fett trifft, kommt es zur explosionsartigen Verpuffung: Das Wasser verdampft schlagartig, reißt das brennende Fett mit und verteilt es als Feuerball im gesamten Raum.
Schon geringe Wassermengen reichen dafür aus: Wasser dehnt sich beim Verdampfen um ein Vielfaches aus, und das geschieht in Bruchteilen einer Sekunde. Genau deshalb führt die ASR A2.2 Speisefette und -öle als eigene Brandklasse F, für die eigene Löscher vorgesehen sind.
Richtig handeln: Nur ein zugelassener Fettbrandlöscher (Klasse F / Nasschemie) darf auf Fettbrände eingesetzt werden. Herd ausschalten, Raum verlassen, Feuerwehr rufen – und wenn vorhanden, den Fettbrandlöscher gezielt einsetzen.
Welcher Feuerlöscher ist in der Gastronomie Pflicht?
Die Pflicht richtet sich nach dem jeweiligen Bereich des Gastrobetriebs. Profiküche, Gastraum und Lager haben unterschiedliche Risikoprofile und benötigen entsprechend verschiedene Löschertypen:
| Bereich | Vorgeschriebener Typ | Brandklassen | Hinweis |
| Profiküche mit Fritteuse / Fettküche | Fettbrandlöscher Kl. F | A, F | Gesetzlich vorgeschrieben, kein Ersatz möglich |
| Küche ohne Fritteuse (z. B. Café, Bäckerei) | Schaumlöscher | A, B | Wenn kein gewerbliches Frittieren, reicht Schaum |
| Gastraum / Restaurantbereich | Schaumlöscher | A, B | Standard für alle Feststoff- und Flüssigkeitsbrände |
| Bar / Theke mit Alkohol | Schaumlöscher oder CO2 | A, B / B, C | CO2 bei viel Elektrik (Kühlschränke, Zapfanlage) |
| Lager / Keller | Schaumlöscher | A, B | Hohe Löschleistung bei Verpackungsmaterial |
Kurzfassung: Jeder Gastrobetrieb mit gewerblicher Küche braucht mindestens einen Fettbrandlöscher (6 l, Klasse F) in der Küche und einen Schaumlöscher im Gastraum. Das ist das gesetzliche Minimum.
Fettbrand-Löscher: So funktioniert er
Ein Fettbrandlöscher – fachlich auch Nasschemielöscher genannt – arbeitet nach einem völlig anderen Prinzip als alle anderen Löschertypen. Er enthält eine alkalische Lösung (Kaliumacetat oder Kaliumcarbonat), die bei Kontakt mit dem brennenden Fett eine chemische Reaktion auslöst: die sogenannte Verseifung.
Dabei bildet sich auf der Oberfläche des brennenden Fetts eine dichte, schaumartige Schicht, die:
- den Sauerstoffzutritt unterbindet (Erstickungseffekt)
- die Flammen löscht, ohne das Fett zu verteilen
- die Oberfläche dauerhaft abkühlt und Wiederentzündung verhindert
- keine explosionsartige Dampfentwicklung auslöst
Für diese Reaktion reichen bereits 6 Liter Löschmittel aus – ein 6-l-Fettbrandlöscher ist deshalb der Standard in der Gastronomie. Achten Sie beim Kauf oder der Miete auf das Zulassungszeichen nach EN 3 und die ausgewiesene Brandklasse F.
Fluorfrei wird zur Pflicht – und der nächste Stichtag ist nah: Die EU hat PFAS in Feuerlöschschäumen mit der Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 beschränkt (Eintrag 82 in Anhang XVII der REACH-Verordnung). Für tragbare Feuerlöscher gilt: Schäume mit mindestens 1 mg/l PFAS dürfen nur noch bis zum 23. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden (alkoholbeständige Schäume bis 23. April 2027); verwendet werden dürfen vorhandene Geräte noch bis zum 31. Dezember 2030. Ab dem 23. Oktober 2026 kommen zudem Auflagen für die Verwendung hinzu. Früher galt das nicht: Die oft zu lesende Angabe, PFAS-Löschmittel seien „seit 2022 verboten“, trifft nicht zu – vorher waren nur einzelne Stoffgruppen wie PFOA und C9–C14-PFCA geregelt. Wer jetzt beschafft, sollte trotzdem gezielt nach fluorfrei fragen, sonst kauft er Geräte mit absehbarem Verfallsdatum.
Anzahl der Feuerlöscher in der Gastronomie
Die Mindestanzahl richtet sich nach der ASR A2.2 und dem Brandrisiko. Gastronomische Küchen gelten als erhöhtes Brandrisiko, was den Bedarf gegenüber einem normalen Büro erhöht. Die folgende Tabelle gibt Orientierungswerte:
| Bereich | Fläche | Mindestausstattung |
| Küche mit Frittierfläche bis 30 m² | bis 30 m² | 1× Fettbrandlöscher 6 l (Kl. F) |
| Küche mit Frittierfläche > 30 m² | 31–80 m² | 2× Fettbrandlöscher 6 l (Kl. F) |
| Gastraum | bis 200 m² | 2× Löscher à 6 LE (12 LE nach Tabelle 3) |
| Gastraum | 201–400 m² | 3× Löscher à 6 LE (18 LE nach Tabelle 3) |
| Lager / Keller | bis 100 m² | 2× Löscher à 6 LE (9 LE nach Tabelle 3) |
Hinweis: Die Zeilen zu Gastraum und Lager rechnen Tabelle 3 der ASR A2.2 auf den jeweiligen Bereich um. Die Regel selbst geht von der Grundfläche der gesamten Arbeitsstätte aus – wer Gastraum, Küche und Lager getrennt betrachtet, muss diese Aufteilung in Teilbereiche in der Gefährdungsbeurteilung begründen und darf dabei in der Summe nicht unter den Wert für die Gesamtfläche fallen. Die Zeilen zur Küche sind unsere redaktionelle Empfehlung: Die ASR A2.2 nennt Fettbrandlöscher an Fritteusen und Fettbackgeräten als Beispiel für zusätzliche Maßnahmen, eine Stückzahl je Quadratmeter Frittierfläche schreibt sie nicht vor. Brandklasse F wird nicht in Löschmitteleinheiten umgerechnet und zählt deshalb nicht auf die Grundausstattung an.
Unser Tipp: Fettbrand-Löscher mieten statt kaufen
Gerade in der Gastronomie lohnt sich das Mietmodell besonders: Der Betrieb läuft am Limit, Wartungstermine werden vergessen, und der Löscher hängt zwei, drei Jahre ungeprüft in der Küche. Im nächsten Audit oder bei der Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt kann das teuer werden.
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Was bei einer Gaststättenbegehung geprüft wird
Behördliche Begehungen in der Gastronomie – durch Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt oder Feuerwehr – prüfen den Brandschutz nach einem festen Schema. Wer vorbereitet ist, hat keine Überraschungen zu befürchten.
- Fettbrandlöscher vorhanden: Ist in der Küche ein zugelassener Klasse-F-Löscher (Nasschemie) vorhanden und zugänglich?
- Wartungsprotokoll aktuell: Ist der Löscher innerhalb der letzten 2 Jahre geprüft worden? Prüfprotokoll vor Ort vorhanden?
- Positionierung korrekt: Hängt der Löscher in Griffhöhe (80–120 cm), gut sichtbar, nicht versteckt hinter Regalen oder Türen?
- Dunstabzug gewartet: Fettablagerungen im Dunstabzug sind ein erhebliches Brandrisiko – regelmäßige Reinigung nachweisbar?
- Löschdecke vorhanden: In vielen Bundesländern wird ergänzend zum Fettbrandlöscher eine Löschdecke in der Küche empfohlen oder vorgeschrieben.
- Frittierfett-Füllstand: Überfüllte Fritteusen und Fett auf Grillplatten sind häufige Brandursachen – wird der Füllstand kontrolliert?
- Alufolie auf Grillplatten: Eine weit verbreitete Unsitte, die den Wärmeschutz umgeht und Brände begünstigt – sollte abgestellt sein.
- Fluchtwege frei: Sind alle Fluchtwege und Notausgänge ungehindert zugänglich und gekennzeichnet?
- Mitarbeiter eingewiesen: Können Mitarbeiter den Feuerlöscher korrekt bedienen? Nachweis durch Unterweisung oder Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Mitarbeiter schulen: Brandschutzhelfer in der Küche
Ein Feuerlöscher hilft nur, wenn er korrekt eingesetzt wird. Gerade in der Küche, wo Stress und hohe Temperaturen die Handlungsfähigkeit einschränken, ist eine klare Einweisung entscheidend. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt Ihren Mitarbeitern in wenigen Stunden, wie Feuerlöscher sachgerecht bedient werden und welche Sofortmaßnahmen bei einem Küchenbrand zu treffen sind.
Laut ASR A2.2 müssen Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern mindestens 5 % des Personals als Brandschutzhelfer ausbilden. Für kleinere Gastrobetriebe wird eine Einweisung zumindest dringend empfohlen.
Brandschutzhelfer-Ausbildung buchen: Brandschutz-Zentrale bietet offene Kurse an verschiedenen Standorten an. Die Ausbildung dauert in der Regel einen halben Tag und schließt mit einem Nachweis ab, der bei Behördenbegehungen vorgelegt werden kann.
Checkliste: Brandschutz in meinem Gastrobetrieb
- Fettbrandlöscher (6 l, Klasse F, fluorfrei) in der Küche vorhanden
- Schaumlöscher im Gastraum vorhanden
- Löschdecke in der Küche (empfohlen / je nach Bundesland vorgeschrieben)
- Alle Löscher gewartet (max. 2 Jahre alt), Prüfprotokoll vorhanden
- Löscher in Griffhöhe 80–120 cm, gut sichtbar montiert
- Hinweisschild F001 (ISO 7010) an allen Löscher-Standorten
- Dunstabzug regelmäßig gereinigt, Nachweis vorhanden
- Fritteusen nicht überfüllt, Fett regelmäßig gewechselt
- Fluchtwege frei zugänglich und beschildert
- Mitarbeiter in Löscher-Bedienung eingewiesen (schriftlich dokumentiert)
- Mindestens ein ausgebildeter Brandschutzhelfer im Betrieb (ab 20 MA)