Feuerlöscher Wartung: Was Ihr Betrieb wissen und tun muss
Die Wartungspflicht für Feuerlöscher ist gesetzlich verankert – und wird von vielen Betrieben unterschätzt. Wer sie ignoriert, handelt ordnungswidrig, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung im Schadensfall. Dieser Ratgeber erklärt alle Fristen, Kosten und Pflichten im Überblick.
Dieser Ratgeber ist für Sie kostenlos – ermöglicht durch Partnerempfehlungen. Kaufen oder mieten Sie über unsere Links, erhalten wir eine kleine Provision – für Sie entstehen keinerlei Mehrkosten.
Wartungspflicht als gesetzliche Verpflichtung
Die Pflicht zur regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen gleichzeitig:
§ 4 Absatz 3 ArbStättV: Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen – ausdrücklich auch Feuerlöscheinrichtungen – instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Das ist die Pflicht selbst, ohne Frist
ASR A2.2, Punkt 7.4.2: Hier steht die Zahl. Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Lässt der Hersteller längere Fristen zu, darf der Arbeitgeber sie heranziehen; kürzere Herstellerfristen sind einzuhalten
DIN 14406-4:2009-09: Die ASR A2.2 nennt diese Norm nur als Maßstab dafür, wer fachkundig ist – Sachkundige nach DIN 14406-4. Die Zwei-Jahres-Frist selbst steht nicht in der Norm, sondern in der ASR
Betriebssicherheitsverordnung: Die wiederkehrende Druckprüfung durch eine befähigte Person bleibt davon unberührt. Ihre Frist gibt die Verordnung für tragbare Feuerlöscher nicht vor – nach § 3 Absatz 6 BetrSichV legt der Arbeitgeber sie selbst fest
Diese Pflichten gelten für alle Arbeitgeber ohne Ausnahme, gleich welche Betriebsgröße und Branche und gleich ob die Löscher gekauft oder gemietet sind. Auch ein Einzelunternehmer mit einem Mitarbeiter ist betroffen.
Wichtig: Die Wartungspflicht liegt beim Betreiber, nicht beim Eigentümer. Wer Räume mit Feuerlöschern nutzt, ohne deren Wartungsstatus zu kennen, trägt trotzdem die Verantwortung.
Die gesetzlichen Prüffristen im Überblick
In der Praxis greifen drei Prüfungen ineinander. Nur die mittlere ist mit einer festen Frist belegt:
Keine Frist in Verordnung oder ASR – in der Praxis meist 10 Jahre nach Herstellerangabe
Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung
Druckfestigkeit des Behälters. Die Frist legt der Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 BetrSichV selbst fest, üblicherweise entlang der Herstellerangabe
Die Prüfplakette auf jedem Feuerlöscher zeigt das Datum der letzten Sachkundigenprüfung. Ist die Plakette fehlt oder älter als 2 Jahre, ist der Löscher nicht mehr normgerecht.
Frist im Blick behalten: Legen Sie im Kalender einen jährlichen Erinnerungstermin an, um Prüffristen nicht zu versäumen. Viele Fachbetriebe bieten aktive Erinnerungsservices an.
Wer darf Feuerlöscher warten?
Die Sachkundigenprüfung nach DIN 14406-4 darf ausschließlich von anerkannten Fachbetrieben mit nachgewiesenem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Es reicht nicht, dass ein Mitarbeiter technisches Verständnis hat.
Ein berechtigter Fachbetrieb muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sachkundenachweis nach DIN 14406-4 für den jeweils geprüften Löschertyp
Geeignete Werkzeuge und Prüfmittel
Zugang zu Original-Ersatzteilen des Herstellers
Möglichkeit, Prüfprotokoll und Plakette auszustellen
Einen zugelassenen Fachbetrieb erkennen Sie am Sachkundigenachweis, der auf Anfrage vorzulegen ist. Viele Fachbetriebe sind außerdem beim Deutschen Feuerwehrverband oder in Branchenverzeichnissen eingetragen.
Was Betreiber selbst dürfen: Die jährliche Sichtprüfung (Siegelzustand, Druckanzeige, Standort, Zugänglichkeit) kann und sollte der Betreiber eigenverantwortlich durchführen und im Prüfbuch notieren.
Was wird bei der Wartung geprüft?
Die Sachkundigenprüfung nach DIN 14406-4 umfasst eine vollständige Funktionsprüfung. Im Einzelnen wird kontrolliert:
Betriebsdruck (Druckanzeige, bei Aufladelöschern separater Prüfschritt)
Zustand und Menge des Löschmittels (ggf. Erneuerung)
Zustand des Ventils, der Dichtungen und der Sicherung
Zustand des Schlauchs und der Düse (Verstopfung, Risse, Korrosion)
Zustand der Aufhängevorrichtung oder des Ständers
Kennzeichnung und Beschriftung (Typenschild lesbar, vollständig)
Korrosionsschutz des Behälters (außen und ggf. innen)
Vollständigkeit der Sicherungseinrichtungen
Anbringen einer neuen Prüfplakette nach bestandener Prüfung
Nach der Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Prüfprotokoll, das Sie aufbewahren müssen. Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben – entweder durch Reparatur oder Austausch des Löschers.
Was kostet die Wartung eines Feuerlöschers?
Die Kosten für eine Sachkundigenprüfung hängen vom Löschertyp, der Region und dem Anbieter ab. Als grobe Orientierung gelten folgende Richtwerte für die 2-jährige Pflichtprüfung:
Löschertyp
Prüfkosten (ca.)
Kosten pro Jahr
Hinweis
Pulverlöscher (2–6 kg)
30 – 50 €
15 – 25 €/Jahr
Günstigste Variante, weit verbreitet
Schaumlöscher (6–9 L)
35 – 60 €
18 – 30 €/Jahr
Löschmittelaustausch häufig nötig
CO₂-Löscher (2–5 kg)
40 – 70 €
20 – 35 €/Jahr
Höherer Prüfaufwand, Drucktest
Fettbrand-Löscher
45 – 65 €
23 – 33 €/Jahr
Speziallöschmittel, etwas teurer
Großlöscher (12 kg+)
60 – 100 €
30 – 50 €/Jahr
Gewerbliche Sondergröße
Bei mehreren Löschern gewähren Fachbetriebe häufig Mengenrabatte von 10–20 %. Die Kosten für die 10-jährige Druckbehälterprüfung kommen separat hinzu und liegen je nach Typ bei 20–40 € pro Gerät.
Gesamtkosten über 10 Jahre: Kaufen + Warten vs. Mieten
Viele Betriebe unterschätzen, was ein „eigener" Feuerlöscher über die Jahre wirklich kostet. Die folgende Rechnung zeigt die tatsächlichen Gesamtkosten für einen typischen 6-kg-Pulverlöscher:
Kostenart
Kaufen + selbst warten
Mieten (inkl. Wartung)
Anschaffung / Jahresmiete
80 – 120 € einmalig
33,99 €/Jahr
Sachkundigenprüfung (5× in 10 J.)
5 × 40 € = 200 €
inklusive
Druckbehälterprüfung (1× in 10 J.)
25 – 40 €
inklusive
Löschmitteltausch (ggf. 1–2×)
20 – 40 €
inklusive
Terminkoordination / Verwaltung
Eigener Aufwand
inklusive
Gesamtkosten 10 Jahre
325 – 400 €
339,90 €
Das Mietmodell ist in vielen Fällen günstiger oder gleichwertig – ohne den Verwaltungsaufwand und ohne Haftungsrisiko durch vergessene Fristen.
Was treibt die Kosten in die Höhe?
Löschmitteltausch: Wenn bei der Prüfung festgestellt wird, dass das Löschmittel ersetzt werden muss (besonders bei Schaumlöschern), fallen 15–30 € Aufpreis an
Reparaturen: Defekte Ventile, Schläuche oder Sicherungsstifte können 10–50 € extra kosten
Aufpreis für Fahrtkosten: Viele Fachbetriebe berechnen Anfahrtskosten bei wenigen Geräten – ab 5 Löschern entfällt das oft
Eiltermine: Nach behördlicher Aufforderung oder kurzfristig anberaumten Prüfungen können Aufpreise von 20–50 € anfallen
Kostentipp: Ab 3 Feuerlöschern ist das Mietmodell mit inkludierter Wartung in der Regel günstiger als Kauf + Eigenwartung – und spart zusätzlich den Verwaltungsaufwand. Hier den vollständigen Kostenvergleich lesen.
Was passiert, wenn der Feuerlöscher nicht gewartet wird?
Wer die Wartungspflicht vernachlässigt, geht erhebliche Risiken ein – auf mehreren Ebenen gleichzeitig:
Bußgelder und behördliche Konsequenzen
Die Instandhaltungspflicht steht in § 4 Absatz 3 ArbStättV: Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen, ausdrücklich auch Feuerlöscheinrichtungen, instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Zur Bußgeldhöhe kursieren falsche Zahlen – am häufigsten 25.000 Euro. Tatsächlich verweist § 9 Absatz 1 ArbStättV auf § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes, und dessen Absatz 2 setzt dafür einen Rahmen von bis zu 5.000 Euro. Die höhere Stufe von bis zu 30.000 Euro gilt nur, wenn ein Arbeitgeber einer vollziehbaren Anordnung der Behörde zuwiderhandelt – also typischerweise erst, wenn er eine Auflage nach einer Prüfung ignoriert. Wer vorsätzlich handelt und dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich nach § 26 Nummer 2 ArbSchG strafbar; dort geht es dann nicht mehr um ein Bußgeld. Zuständig für den Vollzug sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder.
Haftungsrisiko bei Brandschaden
Kommt es zu einem Brand und es stellt sich heraus, dass die Feuerlöscher nicht gewartet waren, haftet der Arbeitgeber persönlich für entstandene Personen- und Sachschäden. Das gilt sowohl gegenüber Mitarbeitern als auch gegenüber Dritten (Kunden, Nachbarn).
Versicherungsschutz erlischt
Betriebs- und Gebäudeversicherungen enthalten häufig Klauseln, die eine ordnungsgemäße Wartung von Brandschutzeinrichtungen voraussetzen. Kann der Betreiber im Schadensfall keine Wartungsprotokolle vorlegen, kann die Versicherung die Leistung vollständig verweigern. Das ist kein theoretisches Szenario – es passiert in der Praxis.
Wartung inklusive: Das Mietmodell von Brandschutz-Zentrale
Im Mietmodell übernimmt Brandschutz-Zentrale die komplette Wartungsverantwortung. Kein Terminaufwand, keine Protokollpflicht, kein Haftungsrisiko durch vergessene Fristen.
Die einfache Alternative: Mietmodell mit Wartungsgarantie
Wer nicht selbst an Fristen, Fachbetriebe und Protokolle denken möchte, kann Feuerlöscher mieten statt kaufen. Im Mietmodell übernimmt der Anbieter die gesamte Wartungsverantwortung:
Regelmäßige Sachkundigenprüfung alle 2 Jahre – ohne eigene Terminkoordination
Austausch defekter oder abgelaufener Geräte inbegriffen
Prüfprotokolle werden vom Anbieter archiviert und auf Anfrage bereitgestellt
Keine Investitionskosten für Neugeräte nach 10-jähriger Druckbehälterprüfung
Haftungsrisiko für Wartungsversäumnisse liegt beim Anbieter, nicht beim Betreiber
Das Mietmodell eignet sich besonders für Betriebe, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten und Brandschutz zuverlässig auslagern wollen. Mehr dazu: Feuerlöscher mieten – alle Infos und Konditionen.
Brandschutzbegehung: Professionelle Überprüfung des gesamten Brandschutzes
Eine Brandschutzbegehung geht deutlich weiter als die reine Feuerlöscherwartung. Dabei überprüft ein zertifizierter Brandschutzfachbetrieb den gesamten Brandschutz Ihres Betriebs:
Anzahl, Typ und Positionierung der Feuerlöscher (ASR A2.2-Konformität)
Fluchtwege und Notausgänge (Freiheit, Beschilderung, Beleuchtung)
Brandabschnitte und Feuerschutztüren
Brandmelder und automatische Brandmeldeanlagen
Allgemeine Brandlasten und Gefahrstoffeinlagerung
Am Ende erhalten Sie ein schriftliches Protokoll mit konkreten Handlungsempfehlungen – eine verlässliche Grundlage für Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihr Brandschutzkonzept.
Erstbegehung
Vollständige Prüfung Ihres Betriebs mit detailliertem Protokoll und Maßnahmenplan.
Eine Brandschutzbegehung ist sinnvoll nach dem Einzug in neue Räumlichkeiten, nach größeren Umbauten, nach behördlichen Auflagen oder als proaktive Maßnahme vor einer Betriebsprüfung.
Dokumentationspflicht: Was aufgezeichnet werden muss
Die ordnungsgemäße Wartung muss lückenlos dokumentiert werden. Folgende Unterlagen sind Pflicht:
Prüfbuch / Wartungsprotokoll: Für jeden Löscher einzeln, mit Datum, Prüfer und Ergebnis der Sachkundigenprüfung
Lageplan: Eingezeichnete Löscherstandorte im Grundriss – als Teil der Gefährdungsbeurteilung
Prüfplakette am Gerät: Muss aktuell und gut lesbar sein
Druckbehälterprotokoll: Bei der 10-jährigen Prüfung ausgestellt
Aufbewahrungsfrist: Wartungsunterlagen sollten mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Im Schadensfall können Behörden und Versicherungen auch ältere Unterlagen anfordern. Eine digitale Ablage empfiehlt sich zur Sicherheit.
Praxistipp: Legen Sie für jeden Feuerlöscher eine eigene Akte oder Karteikarte an – mit Seriennummer, Kaufdatum, letztem Wartungsdatum und Standort. So behalten Sie auch bei mehreren Geräten den Überblick.
Häufige Fragen zur Feuerlöscher-Wartung
Nein. Die Sachkundigenprüfung nach DIN 14406-4 darf ausschließlich von anerkannten Fachbetrieben mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Die jährliche Sichtprüfung (Siegelzustand, Druckanzeige, Standort) können Betreiber selbst vornehmen und dokumentieren.
Eine Erstbegehung durch einen Brandschutzfachbetrieb kostet bei Brandschutz-Zentrale 449,99 €. Wiederholungsbegehungen sind günstiger und kosten 379,99 €. Im Preis enthalten sind die Prüfung vor Ort, ein schriftliches Protokoll und konkrete Handlungsempfehlungen.
Ein nicht gewarteter Feuerlöscher verliert nach 2 Jahren seine Zulassung für den Betrieb in Arbeitsstätten. Er kann zwar technisch noch funktionieren, erfüllt aber nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Im Schadensfall droht die Haftungsübernahme durch den Betreiber.
Nein. Im Mietmodell übernimmt der Anbieter die komplette Wartungsverantwortung. Der Betreiber muss sich weder um Termine noch um Protokolle kümmern. Das ist der größte Vorteil gegenüber dem Kauf eines eigenen Geräts.
Eine Prüfung (Inspektion) stellt fest, ob der Löscher funktionsfähig ist. Eine Wartung umfasst darüber hinaus alle Instandhaltungsmaßnahmen, die nötig sind, um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen – zum Beispiel Austausch des Löschmittels, Instandsetzung des Ventils oder Erneuerung der Sicherung. DIN 14406-4 regelt beides.
Der Arbeitgeber haftet persönlich. Er hat nach ArbStättV die Pflicht, Feuerlöscher funktionsfähig zu halten. Bei einem Brandschaden kann die Betriebshaftpflichtversicherung die Leistung verweigern, wenn die Wartungspflicht nachweislich vernachlässigt wurde. In schweren Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Da die Pflichtprüfung alle 2 Jahre fällig ist, entstehen pro Gerät jährliche Durchschnittskosten von ca. 15–35 €/Jahr – je nach Löschertyp. Ein 6-kg-Pulverlöscher kostet ca. 30–50 € pro Prüfung, also rund 15–25 €/Jahr. Hinzu kommen gelegentliche Kosten für Löschmitteltausch (15–30 €) und die 10-jährige Druckbehälterprüfung (25–40 €). Bei mehreren Geräten ab 5 Stück gewähren Fachbetriebe häufig Mengenrabatte.
Bei mehreren Geräten sinkt der Preis pro Löscher deutlich. Für 5 Feuerlöscher kann man mit ca. 150–200 € rechnen (30–40 € pro Stück). Bei 10 oder mehr Löscher handeln viele Fachbetriebe Pauschalpreise von 25–35 € pro Gerät. Wer die Wartungskosten ganz aus dem Weg räumen will, ist mit dem Mietmodell gut beraten: dort ist die Prüfung inklusive der Jahresrate bereits enthalten.
Über 10 Jahre gerechnet sind beide Varianten bei einem Standardlöscher (6 kg Pulver) in etwa gleich teuer – das Mietmodell liegt bei ca. 340 €, Kauf + Wartung bei ca. 325–400 €. Der entscheidende Vorteil des Mietens liegt jedoch nicht im Preis, sondern im Aufwand: Terminkoordination, Dokumentation und Haftungsrisiko liegen vollständig beim Anbieter. Ab 3 Geräten wird Mieten in der Regel günstiger.
Wartungspflicht sorglos erfüllen
Mit dem Mietmodell von Brandschutz-Zentrale übernimmt der Anbieter die komplette Wartungsverantwortung. Kein Aufwand, kein Risiko, volle Rechtssicherheit.
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den Rechts- und Regeltexten selbst. Jede Quelle wurde am 12. September 2026 aufgerufen und an der Stelle gelesen, die die jeweilige Aussage trägt. Seiten von Händlern, Herstellern und anderen Ratgeberportalen verlinken wir hier nicht: Wer Feuerlöscher verkauft, ist keine Quelle für die Rechtslage.
DIN 14406-4:2009-09 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“ – kostenpflichtiger Normtext, hier nur mit Nummer und Ausgabestand zitiert; die Zwei-Jahres-Frist selbst stammt aus ASR A2.2 Punkt 7.4.2
Hinweis: Diese Seite enthält Affiliate-Links. Wenn Sie über diese Links kaufen oder buchen, erhalten wir eine Provision – für Sie entstehen keine Mehrkosten. Wir empfehlen nur Anbieter, die wir selbst für zuverlässig halten.
Alle genannten Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. – Stand: 12.09.2026. Preise ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.