Gesetzliche Grundlage: Warum die Anzahl variiert
Wie viele Feuerlöscher ein Betrieb benötigt, ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 geregelt. Diese konkretisiert die allgemeine Pflicht aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstätten mit ausreichenden Mitteln zur Ersten Löschhilfe auszustatten.
Die ASR A2.2 gilt für alle Arbeitgeber mit Betriebsstätten in Deutschland – unabhängig von der Branche. Sie schreibt jedoch keine starre Anzahl vor, sondern ein System aus Löschmitteleinheiten (LE) je Quadratmeter Nutzfläche. Das Ergebnis hängt deshalb von drei Faktoren ab:
- Der gesamten Nutzfläche pro Etage
- Der Brandgefährdungsklasse (normal oder erhöht)
- Der Löschleistung der eingesetzten Feuerlöscher (ausgedrückt in LE)
Wer die Mindestanforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder nach ArbStättV sowie eine vollständige Haftung bei Brandschäden, weil die Versicherung Leistungen verweigern kann.
Die Grundregel: Löschmitteleinheiten (LE) je Fläche
Was sind Löschmitteleinheiten?
Löschmitteleinheiten (LE) sind eine normierte Kenngröße, mit der sich die Löschwirkung verschiedener Feuerlöschertypen vergleichen lässt. Ein Löscher mit höherer Brandklassen-Einstufung hat mehr LE als ein kleiner Haushaltslöscher. Die LE-Anzahl ist auf dem Typenschild jedes Löschers aufgedruckt.
Typische Werte zum Vergleich:
- 6-kg-ABC-Pulverlöscher (21A/113B): 6 LE
- 9-kg-ABC-Pulverlöscher (27A/144B): 9 LE
- 6-L-Schaumlöscher (13A/70B): 6 LE
- 9-L-Schaumlöscher (21A/113B): 9 LE
- 5-kg-CO₂-Löscher (34B): 2 LE
Mindest-LE je Nutzfläche (normale Brandgefährdung)
| Nutzfläche | Mindest-LE gesamt | Beispiel (6-LE-Löscher) |
|---|---|---|
| bis 200 m² | 6 LE | 1 Löscher |
| 201 – 400 m² | 9 LE | 2 Löscher (oder 1 × 9 LE) |
| 401 – 600 m² | 12 LE | 2 Löscher |
| 601 – 800 m² | 18 LE | 3 Löscher |
| 801 – 1.000 m² | 21 LE | 4 Löscher |
| 1.001 – 1.200 m² | 24 LE | 4 Löscher |
| 1.201 – 1.600 m² | 30 LE | 5 Löscher |
| 1.601 – 2.000 m² | 36 LE | 6 Löscher |
Maximale Entfernung und Positionierung
Die Anzahl der Löscher allein reicht nicht. Die ASR A2.2 macht auch klare Vorgaben zur Aufstellung:
- Maximaler Gehweg zum nächsten Feuerlöscher: 20 Meter – gemessen über den tatsächlich begehbaren Weg, nicht als Luftlinie
- Feuerlöscher müssen gut sichtbar und jederzeit zugänglich sein – niemals hinter Regalen, in verschlossenen Schränken oder Abstellräumen
- Aufhängehöhe: Oberkante des Griffes 120 bis 180 cm über dem Boden
- Standortbeschilderung nach DIN EN ISO 7010 (rotes Schild mit Löschersymbol) ist Pflicht
- Der Zugang zum Löscher darf nicht durch Maschinen, Möbel oder Waren verstellt sein
In der Praxis bedeutet die 20-Meter-Regel, dass in langen Fluren oder großen Hallen rein rechnerisch ausreichende Löscher trotzdem falsch positioniert sein können. Zeichnen Sie deshalb Ihren Grundriss mit eingezeichneten Löscherstandorten und prüfen Sie die Abstände sorgfältig.
Erhöhte Brandgefahr: Mehr Löscher erforderlich
Bei erhöhter Brandgefährdung schreibt die ASR A2.2 einen Zuschlag von 50 % auf die Mindest-LE vor. Das bedeutet: Wer ohne erhöhte Gefährdung 12 LE benötigen würde, braucht jetzt 18 LE.
Als erhöht gilt die Brandgefährdung insbesondere in folgenden Betriebssituationen:
| Betriebsart / Tätigkeit | Grund der erhöhten Gefährdung | Faktor |
|---|---|---|
| Lager mit brennbaren Stoffen (z. B. Papier, Textilien, Kunststoff) | Hohe Brandlast, schnelle Brandausbreitung | × 1,5 |
| Werkstatt mit Lösemitteln / Lacken | Leicht entzündliche Flüssigkeiten (Brandklasse B) | × 1,5 |
| Gastronomie / Großküche | Fett, offene Flammen, Fritteusen (Brandklasse F) | × 1,5 |
| Holzbearbeitungsbetriebe | Staub, Späne, hohe Brandlast | × 1,5 |
| Druckereien, Schreinereien | Lösemittel und brennbare Rohstoffe kombiniert | × 1,5 |
Zusätzlich können bei erhöhter Brandgefährdung besondere Löschmittelklassen vorgeschrieben sein: In Küchen sind etwa Fettbrand-Löscher (Brandklasse F) zwingend, CO₂-Löscher für Serverräume empfohlen und Pulverlöscher dort wegen des Sachschadens unerwünscht.
Rechenbeispiele für typische Betriebe
Beispiel 1: Büro, 300 m², eine Etage
- 1 Nutzfläche: 300 m² (normale Brandgefährdung)
- 2 Aus Tabelle: 201–400 m² → 9 LE erforderlich
- 3 Gewählter Löscher: 6-kg-ABC-Pulverlöscher = 6 LE → 2 Stück benötigt (12 LE, deckt Anforderung)
- 4 Positionsprüfung: Zwei Löscher so aufstellen, dass jeder Punkt der Fläche max. 20 m entfernt ist
Ergebnis: 2 Feuerlöscher à 6 LE, insgesamt 12 LE
Beispiel 2: Lagerhalle, 1.200 m², erhöhte Brandgefährdung
- 1 Nutzfläche: 1.200 m²
- 2 Normale Anforderung: 1.201–1.600 m² → 30 LE
- 3 Erhöhte Brandgefährdung: 30 LE × 1,5 = 45 LE
- 4 Gewählter Löscher: 9-kg-Pulver = 9 LE → mind. 5 Stück (45 LE)
- 5 Positionsprüfung: In einer Halle dieser Größe sind mindestens 4 Standorte (Ecken) plus Mitte nötig
Ergebnis: mindestens 5 Feuerlöscher à 9 LE
Beispiel 3: Restaurant, 150 m² Gastraum + 50 m² Küche
- 1 Gastraum 150 m², normale Gefährdung: bis 200 m² → 6 LE → 1 Löscher (ABC)
- 2 Küche 50 m², erhöhte Gefährdung (Fett, offene Flammen): 6 LE × 1,5 = 9 LE → mind. 1 × 9-LE-Löscher oder 2 kleinere
- 3 Zusatzpflicht Küche: 1 Fettbrand-Löscher (Klasse F) zwingend vorgeschrieben
Ergebnis: mind. 3 Löscher: 1 ABC-Löscher Gastraum, 1 ABC-Löscher Küche, 1 Fettbrand-Löscher (Klasse F) Küche
Was gilt für mehrgeschossige Gebäude?
Die ASR A2.2 schreibt die Berechnung pro Geschoss separat vor. Das bedeutet:
- Jede Etage wird eigenständig bewertet und ausgestattet
- Ein Löscher im Erdgeschoss kann die Anforderungen im ersten Obergeschoss nicht erfüllen
- Treppenhäuser zählen nicht zur Nutzfläche und bleiben bei der LE-Berechnung außen vor
- Treppenhäuser sollten dennoch erreichbar sein – ein Löscher am Treppenausgang pro Etage ist gute Praxis
- Dachgeschosse, die als Arbeitsbereich genutzt werden (z. B. Archiv), sind vollständig mitzuberechnen
Bei Gebäuden mit mehreren Mietern ist die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten vertraglich zu regeln. Vermieter und Mieter müssen gemeinsam sicherstellen, dass das gesamte Gebäude ausreichend ausgestattet ist.
Mehrere Löscher an einem Standort: Feuerlöscherschrank
Wenn mehrere Feuerlöscher in einem Bereich aufgestellt werden müssen, bietet ein Feuerlöscherschrank eine ordentliche und normkonforme Lösung. Schränke schützen die Geräte vor Vandalismus, Staub und unbeabsichtigtem Umwerfen.
Wichtig: Auch Löscher im Schrank müssen sofort zugänglich sein. Abgeschlossene Schränke ohne Glasscheibe oder Schnellöffnung sind nicht zulässig. Der Schrank muss mit dem vorgeschriebenen Hinweisschild gekennzeichnet sein.
Feuerlöscherschränke ansehen →Checkliste: Haben Sie alles richtig?
- Nutzfläche aller Etagen gemessen und getrennt erfasst
- Brandgefährdungsklasse (normal / erhöht) für jede Zone bestimmt
- Erforderliche Mindest-LE je Etage aus Tabelle entnommen
- Bei erhöhter Gefährdung: LE-Anforderung mit Faktor 1,5 multipliziert
- Geeignete Löschmittelklasse je Brandrisiko ausgewählt (ABC, F, CO₂)
- Positionierung geprüft: max. 20 m Gehweg zu jedem Löscher
- Montagehöhe 120–180 cm Griffhöhe eingehalten
- Sichtbarkeit sichergestellt: kein Verdecken durch Möbel, Regale, Türen
- Beschilderung nach DIN EN ISO 7010 angebracht
- Wartungsintervall (2 Jahre) im Kalender vermerkt
- Löscher und Standorte in Gefährdungsbeurteilung dokumentiert
Häufige Fragen zur Feuerlöscher-Anzahl
Nein. Die ASR A2.2 schreibt keine raumweise Ausstattung vor, sondern orientiert sich an der Nutzfläche und dem maximal zurückzulegenden Gehweg von 20 Metern. Wichtig ist, dass jeder Bereich des Betriebs innerhalb dieser Distanz einen Löscher erreichen kann.
Flure zählen zur Nutzfläche und müssen in die Berechnung einbezogen werden. Treppenhäuser hingegen gelten nicht als Arbeitsstätte im Sinne der ASR A2.2 und bleiben bei der Flächenberechnung außen vor. Sie müssen jedoch erreichbar sein und dürfen keine Brandlast verursachen.
Rein rechnerisch genügt bei 180 m² Bürofläche ein Feuerlöscher mit mindestens 6 LE. In der Praxis empfehlen Experten aufgrund der Positionierungsvorgabe (max. 20 m Gehweg) häufig dennoch zwei Löscher, um alle Bereiche sicher abzudecken.
Löschmitteleinheiten (LE) sind eine normierte Bewertungsgröße, die die Löschwirkung verschiedener Feuerlöschertypen vergleichbar macht. Ein 6-kg-ABC-Pulverlöscher der Klasse 21A/113B entspricht 6 LE. Die LE-Anzahl ist auf dem Typenschild des Löschers angegeben.
Ja. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG muss der Arbeitgeber dokumentieren, wie er die Brandschutzmaßnahmen umgesetzt hat. Dazu gehört auch die Aufstellung der Feuerlöscher. Ein Lageplan mit eingezeichneten Löscherstandorten reicht in der Regel aus.
Zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften (DGUV) und im Brandschutzfall die örtliche Feuerwehr. Bei gewerblichen Mietflächen kann auch der Vermieter oder die Bauaufsichtsbehörde Vorgaben machen.
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